Ausschüsse der Gemeindevertretung

Ausschuss für Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten und stadteigene Betriebe

Bürgermeister
Dr. Christian Stöckl

Ermächtigung für die Gewährung von Subventionen, Beiträge und einmaligen Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde im Rahmen des Voranschlages sowie die Gewährung von Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde, wobei auf die im Rahmen der hiefür im Voranschlag vorgesehenen Haushaltsansätze Bedacht zu nehmen ist.
Ermächtigung für alle Angelegenheiten, die mit der laufenden Betriebsführung und Instandhaltung des Stadttheaters und Stadtkinos zusammenhängen.
Ausschuss für Vergabeangelegenheiten im Sozial- und Wohnungswesen und soziale Einrichtungen
Vbgm. Gerhard Anzengruber
Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen und geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern, für die der Gemeinde das Vergaberecht zusteht, nach Maßgabe der diesbezüglichen Vergabeordnung durchzuführen; Gewährung von Beihilfen anlässlich des Weihnachtsfestes sowie Beiträge und Teuerungsabgeltungen an Bezieher von Mindestpensionen und Ermäßigungen von Kindergarten-, Tagesbetreuungs- und Hortgebühren entsprechend der diesbezüglichen Richtlinien; Gewährung von Subventionen an Sozialvereine und soziale Einrichtungen in dem im Voranschlag vorgesehenen Rahmen.
Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Umwelteinrichtungen
StR. Josef Rußegger
Abgabe von Stellungnahmen in Natur- und Umweltschutzverfahren sowie Angelegenheiten des Landesprogramms für energiebewusste Gemeinden, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt
Ausschuss für Bau- Raumplanungsangelegenheiten und Stadtentwicklung
StR. Mag. Maximilian Klappacher
Ermächtigung zur Entscheidung in Bauangelegenheiten in 2. Instanz, soweit dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis begründet ist.
Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Löschung von grundbücherlich eingetragenen Vorkaufs- und Rückkaufsrechten und Grundabtretungsverpflichtungen, wenn diese im Rahmen von Bau- und Parzellierungsbescheiden vorgeschrieben wurden und entweder durch Zeitablauf nicht mehr gültig sind oder aufgrund einer Stellungnahme der Bauverwaltung nicht mehr benötigt werden, zu erteilen;
Beschlussfassung in Angelegenheiten der nachträglichen Kostenersätze im Sinne des § 17 des Bebauungsgrundlagengesetzes 1968 i.d.g.F. in 2. Instanz.

Ausschuss für stadteigene Liegenschaften und Objekte
Vbgm. Alois Rettensteiner
Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung.
Ausschuss für Rechts- und Verkehrsangelegenheiten
StR. Therese Tschematschar
Ermächtigung zur Stellungnahme in Verkehrsangelegenheiten, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist, ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt
Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 94 d StVO 1960), soweit nicht der Bürgermeister dazu ermächtigt ist; Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen.
Ausschuss für Kultur- und Jugendangelegenheiten
StR. Dr. Eveline
Sampl-Schiestl
Ermächtigung durch Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Kultur- und Jugendvereine einschließlich Studien- und Lernbeihilfen im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.
Ausschuss für interkulturelles Zusammenleben
StR. Alexandra Schönberger-Wagner
Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung; Vergabe Projektförderungen in diesem Aufgabenbereich im Rahmen des Haushaltes.
Ausschuss für Sportangelegenheiten und Sporteinrichtungen

StR. Dr. Georg Angerer
Ermächtigung durch Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Sportvereine im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.
Überprüfungsausschuss
GV Ing. Johann Lenz
Wahrnehmung der im § 54 Sbg. GdO 1994 i.d.g.F. dem Überprüfungsausschuss obliegenden Angelegenheiten.