GEDENKSTÄTTE AM EIGENEN GRUND

Trotz der bestehenden Friedhofspflicht besteht die Möglichkeit, die Urne eines verstorbenen Angehörigen auf dem eigenen Grundstück beizusetzen.

Gemäß § 21 Abs 3 Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986 idgF kann durch Bewilligung des Bürgermeisters die die Asche enthaltende Urne auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt bzw. verwahrt werden.

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die beabsichtigte Beisetzungs- bzw Verwahrungsart nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.

Für das Ansuchen um Bewilligung verwenden Sie bitte das Antragsformular Urnenbeisetzung auf unserer Serviceseite für Formulare.