Alle Ausschüsse im Überblick

Ausschuss für Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten und stadteigene Betriebe

Bürgermeister Dr. Christian Stöckl

  • Ermächtigung für die Gewährung von Subventionen, Beiträge und einmaligen Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde im Rahmen des Voranschlages sowie die Gewährung von Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde, wobei auf die im Rahmen der hiefür im Voranschlag vorgesehenen Haushaltsansätze Bedacht zu nehmen ist.
  • Ermächtigung für alle Angelegenheiten, die mit der laufenden Betriebsführung und Instandhaltung des Stadttheaters und Stadtkinos zusammenhängen.

Ausschuss für Vergabeangelegenheiten im Sozial- und Wohnungswesen und soziale Einrichtungen

1. Vizebürgermeister Gerhard Anzengruber

  • Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen und geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern, für die der Gemeinde das Vergaberecht zusteht, nach Maßgabe der diesbezüglichen Vergabeordnung durchzuführen;
  • Gewährung von Beihilfen anlässlich des Weihnachtsfestes sowie Beiträge und Teuerungsabgeltungen an Bezieher von Mindestpensionen und Ermäßigungen von Kindergarten-, Tagesbetreuungs- und Hortgebühren entsprechend der diesbezüglichen Richtlinien;
  • Gewährung von Subventionen an Sozialvereine und soziale Einrichtungen in dem im Voranschlag vorgesehenen Rahmen.

Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Umwelteinrichtungen

Stadtrat Josef Rußegger

  • Abgabe von Stellungnahmen in Natur- und Umweltschutzverfahren sowie Angelegenheiten des Landesprogramms für energiebewusste Gemeinden, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt

Ausschuss für Bau- und Raumplanungsangelegenheiten und Stadtentwicklung

Stadtrat Mag. Maximilian Klappacher

  • Ermächtigung zur Entscheidung in Bauangelegenheiten in 2. Instanz, soweit dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis begründet ist.
  • Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Löschung von grundbücherlich eingetragenen Vorkaufs- und Rückkaufsrechten und Grundabtretungsverpflichtungen, wenn diese im Rahmen von Bau- und Parzellierungsbescheiden vorgeschrieben wurden und entweder durch Zeitablauf nicht mehr gültig sind oder aufgrund einer Stellungnahme der Bauverwaltung nicht mehr benötigt werden, zu erteilen;
  • Beschlussfassung in Angelegenheiten der nachträglichen Kostenersätze im Sinne des § 17 des Bebauungsgrundlagengesetzes 1968 i.d.g.F. in 2. Instanz

Ausschuss für stadteigene Liegenschaften und Objekte

2. Vizebürgermeister Alois Rettensteiner

  • Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung.

Ausschuss für Rechts- und Verkehrsangelegenheiten

Stadträtin Therese Tschematschar

  • Ermächtigung zur Stellungnahme in Verkehrsangelegenheiten, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist, ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt
  • Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 94 d StVO 1960), soweit nicht der Bürgermeister dazu ermächtigt ist; Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen.

Ausschuss für Kultur- und Jugendangelegenheiten

Stadträtin Dr. Eveline Sampl-Schiestl

  • Ermächtigung durch Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Kultur- und Jugendvereine einschließlich Studien- und Lernbeihilfen im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.

Ausschuss für interkulturelles Zusammenleben

Stadtrat Mag. (FH) Anton Wagner

  • Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung; Vergabe Projektförderungen in diesem Aufgabenbereich im Rahmen des Haushaltes.
  • Mit dem Projekt "Zusammenleben in Hallein" startete der Ausschuss für interkulturelles Zusammenleben der Stadtgemeinde Hallein im Jahr 2010 einen Diskussions- und Entwicklungsprozess für das bessere Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen in der Stadt. Bis zum Sommer 2011 wurden Gespräche geführt, Projekte entwickelt und Grundsätze für das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur formuliert.

Ausschuss für Sportangelegenheiten und Sporteinrichtungen

Stadtrat Dr. Georg Angerer

  • Ermächtigung durch Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Sportvereine im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.