Mandatsverteilung Gemeindevorstehung
Mandatsverteilung GVO; Vergleich 2009 und 2004
ÖVP: 7 Mandate
SPÖ: 2 Mandate
FPÖ: 0 Mandate
GRÜNE: 0 Mandate
Mitglieder der Stadtgemeindevorstehung
Bürgermeister
Dr. Christian Stöckl
ÖVP
Kontakt
Ausschuss für Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten und stadteigene Betriebe
- Ermächtigung für die Gewährung von Subventionen, Beiträge und einmalige Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde im Rahmen des Voranschlages sowie Gewährung von Zuwendungen an die Bediensteten der Stadtgemeinde, wobei auf die im Rahmen der hiefür im Voranschlag vorgesehenen Haushaltsansätze Bedacht zu nehmen ist.
- Ermächtigung für alle Angelegenheiten, die mit der laufenden Betriebsführung und Instandhaltung des Stadttheaters und Stadtkinos zusammenhängen.
1. Vizebürgermeister
Gerhard Anzengruber
ÖVP
Kontakt
- Vom Bürgermeister beauftragter Ressortführer für Sozial- und Wohnungswesen
- Ausschussvorsitzender (Ausschuss für Vergabeangelegenheiten im Sozial- und Wohnungswesen und soziale Einrichtungen)
Ausschuss für Vergabeangelegenheiten im Sozial- und Wohnungswesen und soziale Einrichtungen
- Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung für die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen und geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern, für die der Gemeinde das Vergaberecht zusteht, nach Maßgabe der diesbezüglichen Verordnungen durchzuführen
- Gewährung von Beihilfen anlässlich des Weihnachtsfestes sowie Beiträge und Teuerungsabgeltungen an Bezieher von Mindestpensionen und Ermäßigungen von Kindergarten-, Tagesbetreuungs- und Hortgebühren entsprechend der diesbezüglichen Richtlinien
- Gewährung von Subventionen an Sozialvereine und soziale Einrichtungen in dem im Voranschlag vorgesehenen Rahmen
2. Vizebürgermeister
Alois Rettensteiner
SPÖ
Kontakt
- Vom Bürgermeister beauftragter Ressortführer für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten
- Ausschussvorsitzender (Ausschuss für stadteigene Liegenschaften und Objekte)
Ausschuss für stadteigene Liegenschaften und Objekte
- Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung.
Stadträtin für Kultur- und Jugendangelegenheiten
Dr. Eveline Sampl-Schiestl
ÖVP
E e.sampl-schiestl(vpsat)hallein.gv(vpsdot)at
- Vom Bürgermeister beauftragte Ressortführerin für Kultur- und Jugendangelegenheiten
- Ausschussvorsitzende (Ausschuss für Kultur und Jugendangelegenheiten)
Ausschuss für Kultur- und Jugendangelegenheiten
- Ermächtigung durch Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Kultur- und Jugendvereine einschließlich Studien- und Lernbeihilfen im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.
Stadtrat für Bau- und Raumplanungsangelegenheiten und Stadtentwicklung
Mag. Maximilian Klappacher
ÖVP
Ausschuss für Bau- und Raumplanungsangelegenheiten und Stadtentwicklung
- Ermächtigung zur Entscheidung in Bauangelegenheiten in 2. Instanz, soweit dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis begründet ist.
- Ermächtigung anstelle und im Namen der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Löschung von gründbücherlich eingetragenen Vorkaufs- und Rückkaufsrechten und Grundabtretungsverpflichtungen, wenn diese im Rahmen von Bau- und Parzellierungsbescheiden vorgeschrieben wurden und entweder durch Zeitablauf nicht mehr gültig sind oder aufgrund einer Stellungnahme der Bauverwaltung nicht mehr benötigt werden, zu erteilen.
- Beschlussfassung in Angelegenheiten der nachträglichen Kostenersätze im Sinne des § 17 des Bebauungsgrundlagengesetzes 1968 idgF in 2. Instanz.
Stadtrat für interkulturelles Zusammenleben
Mag. (FH) Anton Wagner
SPÖ
Ausschuss für interkulturelles Zusammenleben
- Vorberatung und Antragstellung in den dem Ausschuss übertragenen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung.
- Vergabe Projektförderungen in diesem Aufgabenbereich im Rahmen des Haushaltes.
Stadträtin für Rechts- und Verkehrsangelegenheiten
Therese Tschematschar
ÖVP
Ausschuss für Rechts- und Verkehrsangelegenheiten
- Ermächtigung zur Stellungnahme in Verkehrsangelegenheiten, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist, ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt.
- Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 94 d StVO 1960), soweit nicht der Bürgermeister dazu ermächtigt ist; Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Stadtrat für Umweltangelegenheiten und Umwelteinrichtungen
Josef Rußegger
ÖVP
Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Umwelteinrichtungen
- Abgabe von Stellungnahmen in Natur- und Umweltschutzverfahren sowie Angelegenheiten des Landesprogramms für energiebewusste Gemeinden, bei denen eine Stellungnahme der Gemeindevertretung vorgesehen ist, ausgenommen dann, wenn seitens der zuständigen Behörde eine Fristsetzung erfolgt und der Ausschuss nicht innerhalb der Frist tätig werden kann; für diesen Fall wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt.
Stadtrat für Sportangelegenheiten und Sporteinrichtungen
Dr. Georg Angerer
ÖVP
Ausschuss für Sportangelegenheiten und Sporteinrichtungen
- Ermächtigung durch den Beschluss der Stadtgemeindevertretung für die Gewährung von Subventionen an Sportvereine im Rahmen der hiefür im Haushalt vorgesehenen Ansätze.