Impressum

Impressum und Kundmachung über die Einbringung von schriftlichen Anbringen

1. Impressum/Offenlegung gemäß §§ 24 ff MedienG

Medieninhaber und Herausgeber
Stadtgemeinde Hallein
Ansprechperson: Stadtamtsleiter Mag. Ludwig  Seidl
T +43 6245 8988 0
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
DVR-Nummer der Stadtgemeinde Hallein: 0061352
UID ATU36805105
IBAN AT82 3502 2000 0001 5701
BIC RVSAAT2S022

Medienlinie gemäß § 25 Abs 4 MedienG:
Die Homepage der Stadtgemeinde Hallein bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government-Dienste der Stadtgemeinde Hallein

2. Kundmachung gemäß § 13 AVG sowie § 86b der BAO

Für die Einbringung von schriftlichen Anbringen an alle bei der Stadtgemeinde eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen für nachfolgende  Einbringsformen  folgende Adressen zur Verfügung:

Postadresse:
Stadtgemeinde Hallein
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax:
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 6245 8988 0 während der Amtsstunden zur Verfügung. Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 6245 8988 169.

E-Mail:
Wenn sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Adresse stadtamt@hallein.gv.at der Stadtgemeinde Hallein. (Der E-Mail Server der Stadtgemeinde Hallein nimmt E-Mails mit einer Größe von bis zu 10MB entgegen.)

Hinweis für E-Mails:

Rechtswirksame Anbringen per E-Mail können Sie an diese Adresse bzw an die E-Mail-Adresse der zuständigen Dienststelle einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtgemeinde Hallein gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Für die elektronische Kommunikation mit der Stadtgemeinde Hallein können folgende Formate verwendet werden:

  • Text
    ASCII text/plain *.TXT
  • Dokument
    PDF application/pdf *.PDF
    RTF application/rtf *.RTF
    MS Office Word application/msword *.DOC
    MS Office Excel application/msexcel *.XLS
  • Grafik
    GIF image/gif *.GIF
    JPEG image/jpeg *.JPG *.JPEG
    BMP image/bmp *.BMP
    TIF image/tif *.TIF
    PNG image/png *.PNG
  • HTML
    HTML text/html *.HTM *.HTML
  • Komprimierung
    ZIP application/zip *.ZIP

E-Mails und Online - Formulare gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie

  1. einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte überschreiten,
  2. verschlüsselt sind,
  3. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten könne oder ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (zB VBScript, Active, Java bzw JavaScript)


Parteienverkehrszeiten/Öffnungszeiten:

Montag08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr                                              
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr


Zu diesen Zeiten stehen wir gerne für persönliche Anliegen und Auskünfte zur Verfügung. Parteienverkehrszeiten bzw. Öffnungszeiten einzelner Dienststellen der Stadtgemeinde Hallein finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Hallein. Weiters wird auf die Möglichkeit der individuellen Terminvereinbarung hingewiesen.

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.


Amtsstunden

Montag08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Keine Amtsstunden an Feiertagen und am 24. Dezember und am 31. Dezember.

Während dieser Zeit erreichen Sie uns per Post, E-Mail oder Telefax. Die Empfangsgeräte der Stadtgemeinde Hallein für E-Mail und Telefax sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden sie nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes der Stadtgemeinde Hallein gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.


3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Hallein angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Hallein keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Das Programm einschließlich aller seiner Teile wie Daten und Bilder ist urheberrechtlich geschützt, Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Hallein wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich der Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadtgemeinde Hallein als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

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