Hundesteuer
Einhebung einer Hundeabgabe
Im Gemeindegebiet Hallein wird für das Halten von Hunden ab dem 6. Lebensmonat eine Hundeabgabe eingehoben. Ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Hundehalter, dem Hund eine gültige Hundemarke am Halsband zu befestigen. Bei Verlust dieser Kennzeichnung wird kostenlos eine Ersatzmarke ausgegeben.
Anmeldung
Die Anmeldung ist vom Hundehalter persönlich in der
Steuerverwaltung vorzunehmen. Mitzubringen sind der Hundepass mit der
Chipnummer und die Daten des Hundes.
Die Abgabe wird bei der Anmeldung eingehoben. (Bar oder Bankomat)
Abmeldung
Bei der Abmeldung wird die Hundemarke eingezogen und ist der Abmeldegrund (Tod, evtl Bestätigung vom Tierarzt, Weitergabe oder Umzug) bekannt zu geben.
Bitte beachten Sie:
Falls Sie Ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.
Die jährliche Hundesteuer beträgt:
- Für einen Hund EUR 70,00
- Für den 2. und jeden weiteren Hund pro Haushalt EUR 139,00
- Für in Einfamilienhäusern außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes gehaltene Hunde EUR 35,50
- Besitzern von Hundeführerscheinen und in anderen, begründeten Fällen kann der Bürgermeister eine Ermäßigung (z.B. auf EUR 44,00) gewähren.
Für das Halten von Hunden zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes bzw. für das Halten von Blinden-, Partner- und bäuerlichen Wachhunden wird zufolge FAG 2008, § 15 Abs 3 keine Hundesteuer eingehoben. Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ist aber notwendig.