Bauplatzerklärungen

Über Ansuchen der GrundeigentümerInnen wird in diesem Verfahren nach den Bestimmungen des Bebauungsgrundlagengesetzes festgestellt, ob eine Grundfläche für einen Bebauung geeignet ist. Durch die Bauplatzerklärung, die für die Erteilung einer Baubewilligung bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige erforderlich ist, erwächst das subjektiv-öffentliche Recht, die Grundfläche nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften zu bebauen. Im Wesentlichen wird dabei geprüft, ob die Bebauung der Grundfläche dem Flächenwidmungs- und dem Bebauungsplan entspricht und weitere die Aufschließungserfordernis (z.B. Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Aufschließung) erfüllt bzw. sichergestellt sind.

Alle nötigen Formulare finden sie im Bereich Formulare.