Planungsgrundlagen
Flächenwidmungsplan (FWP)
Jedem Grundstück wird eine Nutzungsart als Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche zugeordnet. Die fachliche Grundlage bildet das Räumliche Entwicklungskonzept (REK). Weiterführende Informationen zur Flächenwidmungsplanung finden Sie in nachstehenden Infoboxen:
Rechtsgültiger Flächenwidmungsplan
- In der Stadt Hallein gilt der Flächenwidmungsplan 1999, der am 16. Juli 1999 durch die Stadtgemeindevertretung beschlossen und am 14. September 1999 rechtswirksam wurde.
- Seither wurde der Flächenwidmungsplan mehrfach abgeändert. Diese Abänderungen können einzelne Grundstücke, aber auch größere zusammenhängende Flächen betreffen.
- Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan des gesamten Gemeindegebiets der Stadt Hallein kann mittels untenstehendem Download abgerufen werden.
Bebauungsplan (BPP)
Grundstufe
Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung eines Gebietes. Eine geordnete Siedlungsentwicklung und möglichst sparsamer Bodenverbrauch sind Hauptziele der Stadtplanung.
Im Bebauungsplan der Grundstufe können u.a. festgelegt werden:
- Bauliche Ausnutzbarkeit: Angabe als Geschoßflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ)
- Gebäudehöhe: wird üblicherweise als Höchsthöhe in oberirdischen Geschoßen angegeben
- Baufluchtlinie: regelt den Abstand der Gebäude zu den Verkehrsflächen
- Weitere Inhalte können u.a. Verkehrsflächen, Erhaltungsgebote und Bauweise sein.
Bebauungspläne der Grundstufe wurden nur für Teilflächen des Stadtgebietes
erstellt. Zukünftig wird in der Regel bei neuen Baulandwidmungen gleichzeitig mit
der Änderung des Flächenwidmungsplanes ein Bebauungsplan aufgestellt.
Bebauungspläne der Grundstufe werden vom Ortsplaner erstellt und durch die
Gemeindevertretung der Stadt Hallein beschlossen.
Aufbaustufe
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe wird entweder im Bebauungsplan der Grundstufe festgelegt oder ist aufgrund einer besonderen Verordnung gemäß § 50 Abs 3 in Verbindung mit § 53 ROG 2009 erforderlich.
Bebauungspläne der Aufbaustufe werden nur in Anlassfällen bei Bauvorhaben mit einer Gesamtgeschoßfläche von mehr als 2.000 m² oder einer Baumasse von mehr als 7.000 m³ bzw. im Gewerbegebiet ab einer Baumasse von mehr als 15.000 m³ erstellt und auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmt. Der Gestaltungsbeirat der Bezirkshauptmannschaft Hallein ist im Rahmen des Verfahrens zu befassen. Die Verfahrensdauer beträgt ca. vier Monate.
Der Bebauungsplan der Aufbaustufe wird in der Regel vom Ortsplaner erstellt und von der Gemeindevertretung der Stadt Hallein beschlossen.