FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann und wo kann ich mein Kind anmelden?

Städtische Betreuungseinrichtungen

Anmeldung erfolgt bei der Leiterin der Kindertagesbetreuungseinrichtung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten unter Verwendung des hiefür vorgesehenen Anmeldeformulars; dieses liegt in der jeweiligen Betreuungseinrichtung auf, oder kann auch von der Homepage heruntergeladen werden (siehe Anmeldeformular). Die Anmeldetage finden im Februar/März (Ankündigung des Termins vier Wochen vorher. Aushang in der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung, auf der Homepage www.hallein.gv.at und in den Tageszeitungen) statt, nach Zuweisung eines Betreuungsplatzes ist der Besuch mit Beginn des so genannten "Kindergartenjahres" bzw. Betreuungsjahres, dh. ab September, möglich. Sollten freie Plätze vorhanden sein, kann ein Kind auch während des Betreuungsjahres aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt generell aufgrund einer abzuschließenden Betreuungsvereinbarung.
Hinweis: Sollte für Ihr Kind kein Betreuungsplatz frei sein oder im aktuellen Kindergartenjahr frei werden, so ist für das folgende Jahr unbedingt erneut ein Ansuchen zu stellen.

Weitere Betreuungsmöglichkeiten

Bitte erkundigen Sie sich bei den Kindergartenleiterinnen.


Welche Kinder werden aufgenommen?

Kindertagesbetreuungseinrichtung

Die Aufnahme ist ab einem Mindestalter von 1 ½ Jahren nach Maßgabe der vorhandenen bzw. freien Betreuungsplätze möglich. Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind folgende Kriterien für die Aufnahme maßgeblich:

  • Die Eltern müssen den Hauptwohnsitz in Hallein begründet haben.
  • Der das Kind betreuende bzw. der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil muss berufstätig sein (aufrechtes Dienstverhältnis oder zumindest verbindliche Anstellungszusage ist nachzuweisen).
  • Vorschulkinder.
  • Soziale und erzieherische Gründe.
  • Geschwisterkinder.

Kindergärten

Die Aufnahme ist ab dem 3. Lebensjahr nach Maßgabe der vorhandenen bzw. freien Kindergartenplätze möglich. Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind folgende Kriterien für die Aufnahme maßgeblich:

  • Vorschulkinder.
  • Soziale oder erzieherische Gründe bzw. ein erhöhter Förderbedarf.
  • Geschwisterkinder oder neuerlicher Besuch des begründet abgemeldeten Kindes.


Wie hoch sind die Betreuungsbeiträge?

Die zu leistenden Beiträge für den Besuch und die Verpflegung setzt die  Stadtgemeindevertretung jährlich mittels Tarifordnung fest. Die Beiträg werden monatlich im Nachhinein eingehoben.


Gibt es einen Mittagstisch?

In jeder Betreuungseinrichtung wird ein Mittagstisch angeboten (Ausnahme Kindergarten Bad Dürrnberg). Bei Bedarf ist die Teilnahme am Mittagstisch der Kindergarten-Leiterin anlässlich der Anmeldung bekannt zu geben.


In welchem Stundenausmaß kann eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden?

Die Betreuung richtet sich je nach Bedarf und wird wie folgt angeboten:

  • Bis 20 Stunden
  • Ab 20 Stunden


Wann haben die Betreuungseinrichtungen geschlossen?

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt sind zu folgenden Zeiten und Tagen geschlossen:

Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und am Osterdienstag, Allerseelen, Weihnachten (vom 24. Dezember bis 6. Jänner des Folgejahres), drei Wochen während der Sommerferien (in der Regel die ersten drei Augustwochen).
Während der Semesterferien sind die Kinderbetreuungseinrichtungen normal geöffnet. In der Karwoche und in den Sommerferien sind die Kinderbetreuungseinrichtungen nur eingeschränkt geöffnet (Journaldienst).


Welche zusätzlichen Informationsmöglichkeiten zum Thema Kinderbetreuung gibt es?

  • Kinderbetreuungsordnung der Stadtgemeinde Hallein (Beschluss der Stadtgemeindevertretung Hallein vom 8. Juni 2006).
  • Homepage des Landes Salzburg, Rubrik Kinder/Kinderbetreuung, www.salzburg.gv.at
  • www.help.gv.at, Rubrik Familie und Partnerschaft/Kinderbetreuung

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Kindergarten-Leiterinnen und der Leiter des Kindergartenreferates OAR Andreas Sapciyan gerne zur Verfügung!

Ihr Bürgermeister Dr. Christian Stöckl
Ihr ressortführender Vizebürgermeister Gerhard Anzengruber