An- und Abmeldung

Anmeldung

Eine Anmeldung hat laut Gesetzgeber innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft zu erfolgen.

Zusätzlich zum Meldezettel ist der Meldebehörde bei der Anmeldung ein Identitätsnachweis

  • Reisepass oder
  • Personalausweis (bei nicht österreichischen Staatsbürgern)

vorzulegen.

Abmeldung

Eine Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft zu erfolgen.

Entsprechend der Anmeldung ist auch bei der Abmeldung für jeden abzumeldenden Menschen ein Meldezettel vollständig auszufüllen, wobei es möglich ist, im Zuge der Ummeldung den alten Hauptwohnsitz von der neuen Hauptwohnsitzgemeinde abmelden zu lassen.

Welches Formular wird benötigt?

Für jeden an- und abzumeldenden Menschen ist ein Meldezettel vollständig auszufüllen (gemäß § 3 MeldeG idgF).

Bitte verwenden Sie dazu unseren Meldezettel im Bereich Formulare

Hilfe und Links

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at - An-/Abmeldung.