Ehefähigkeitszeugnis (für Eheschließung im Ausland)
Wenn ein(e) Österreicher(in) im Ausland heiraten möchte, verlangt das ausländische Standesamt ein sog "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses Dokument ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht keine Hindernisse für eine Eheschließung im Ausland entgegenstehen.
Der Antrag zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim zuständigen Wohnsitz-Standesamt in Österreich zu stellen und ist im Regelfall von beiden Verlobten zu unterschreiben. Grundsätzlich sind dabei dieselben Dokumente (auch vom ausländischen Verlobten) vorzulegen, wie bei einer Eheschließung in Österreich. Ob das ausländische Standesamt noch zusätzliche Unterlagen benötigt, erfahren Sie am besten bei der dortigen Behörde bzw eventuell auch bei der betreffenden Österreichischen Botschaft.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten.
Wichtiger Tipp:
Bitte achten Sie nach der Eheschließung im Ausland unbedingt darauf, dass Sie eine auch in Österreich gültige Heiratsurkunde erhalten (dh gegebenenfalls mit Apostille, Beglaubigung versehen!)