Eheschließung
Bevor zwei Menschen in den glücklichen Stand der Ehe eintreten können, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Wir haben nachstehend die wichtigsten Informationen für Standardfälle aufgelistet; diese können im Einzelfall abweichen, und insbesondere bei Eheschließungen mit einem ausländischen Partner sollten Sie sich rechtzeitig informieren. Die Ehegesetze sind in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich und die Besorgung der einzelnen Dokumente ist oftmals sehr zeitaufwändig.
Trauungssaal
- Im Standesamt Hallein finden die Hochzeiten im historischen Trauungssaal (Festsaal) im Rathaus am Schöndorferplatz 14 statt.
- Als Trauungstermin kann grundsätzlich Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinbart werden.
- Zusätzlich bietet das Standesamt Hallein auch am Samstag-Vormittag die Möglichkeit zur standesamtlichen Trauung an.
Anmeldung
Die Anmeldung ("Aufgebot") für eine Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trauungstermin erfolgen.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden!
Ermittlung der Ehefähigkeit
Am Anfang steht die sog. Ermittlung der Ehefähigkeit, im allgemeinen Sprachgebrauch als "Aufgebot" bezeichnet. Dieses Verfahren ist zwingend vom Wohnsitz-Standesamt eines der beiden Verlobten durchzuführen; die Eheschließung selbst kann dann auch an jedem anderen Standesamt erfolgen.
Erforderliche Dokumente
Nachstehend eine Auflistung der dafür notwendigen Originaldokumente (ist nur eine allgemeine Information; kann im Einzelfall bzw bei ausländischen Verlobten variieren):
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Bei im Ausland Geborenen: Auszug aus dem Geburtsregister bzw internationale Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw bei Ausländern Reisepass
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Wohnsitzbestätigung (nur wenn kein Wohnsitz in Österreich)
- Gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
- Bei Vorehen: Heiratsurkunde(n) und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, usw.)
- Bei ausländischen Verlobten: Ehefähigkeitszeugnis, gegebenenfalls Familienstandsbestätigung, etc. (nicht älter als 6 Monate)
Ausländische Dokumente müssen in internationaler Ausfertigung ausgestellt bzw übersetzt sein und erforderlichenfalls eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille aufweisen!
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at-Heirat.