Geburt und Vaterschaftsanerkennung

Jede Geburt ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche jenem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich diese erfolgt ist.

 

Beurkundung

Folgende Originaldokumente werden zur Beurkundung benötigt (ausländische Urkunden gegebenenfalls mit entsprechender Beglaubigung bzw Apostille):

Eheliche Kinder

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Reisepass)
  • Gegebenenfalls der Nachweis über akademische Titel
  • Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Wohnsitz im Ausland ist

Uneheliche Kinder

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Reisepass)
  • Gegebenenfalls der Nachweis über akademische Titel
  • Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Wohnsitz im Ausland ist

Botendienst

Für den Bereich der Stadt Hallein wurde hiefür zwischen dem Standesamt und der Geburtenstation des Halleiner Krankenhauses ein Servicemodell eingerichtet, welches den erforderlichen Aufwand für die jungen Eltern auf ein Minimum reduziert.

Die angeführten Dokumente werden nach der Geburt mitsamt der vom Arzt/Hebamme ausgestellten Geburtsanzeige mittels eingerichtetem Botendienst vom Krankenhaus zum Standesamt gebracht. Hier erfolgt dann die entsprechende Geburtsbeurkundung sowie die Ausstellung der Geburtsurkunden.

Bei ehelichen Kindern werden die neuen Urkunden am nächstfolgenden Tag wieder per Botendienst direkt an die Mutter ins Krankenhaus überbracht.

Anerkennung der Vaterschaft

Bei unehelichen Kindern ist für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde die sog "Anerkennung der Vaterschaft" erforderlich. Musste man dieses Verfahren früher beim Jugendamt, Gericht oder Notar durchführen, ist dies nun auch beim Standesamt möglich. Dies bedeutet für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung und eine sehr schnelle Abwicklung.

Das Standesamt Hallein bereitet im Zuge einer unehelichen Geburtsbeurkundung bei Vorhandensein der benötigten Dokumente gleichzeitig auch die entsprechende Niederschrift vor.

Nur 1-2 Tage nach Eingang der Geburtsanzeige kann der Vater dann am Standesamt und vor dem Standesbeamten die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wird in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen und kann diese übernehmen.

Wichtig: Die erstmalige Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei!