Meldewesen
Meldeanfragen und Meldeauskünfte
Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Meldeanfrage an das Einwohnermeldeamt richten.
-
Hierfür sind Vor- und Familienname plus ein weiteres Merkmal gesuchter Personen für eine Auskunft aus dem Örtlichen Melderegister (OMR) erforderlich.
-
Für Auskünfte aus dem Zentralen Melderegister (ZMR, Österreichweite Abfrage) ist zudem das Geburtsdatum gesuchter Personen erforderlich.
-
Für Auskünfte gem. § 294a Abs 3 EO ist dem Antrag ein zwingender Zahlungsbefehl beizulegen.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte nur dann erteilt werden können, wenn die gesuchte Person eindeutig bestimmbar ist.
Hinweis
Meldeanfragen können
- schriftlich oder
- mündlich vor Ort (mit Lichtbildausweis)
eingebracht werden.
Bitte beachten Sie:
telefonische Meldeanfragen sind nicht möglich!
Meldebestätigungen
-
sind öffentliche Urkunden der Meldebehörde und vom Meldezettel zu unterscheiden.
-
erhalten Sie für einen bestimmten Verwendungszweck.
Bitte beachten Sie:
Im Regelfall ist für eine Meldebestätigung eine Verwaltungsabgabe zu entrichten.