Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsnachweis

Für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat.

Für im Ausland wohnende Österreicher ist das jeweilige österreichische Konsulat oder Botschaft zuständig.

Staatsbürgerschaftsevidenz

Die Staatsbürgerschaftsevidenz ist eine Registerstelle, in welcher alle staatsbürgerschaftsrechtlich relevanten Daten jedes Österreichers verzeichnet sind. Dies ist bis zum 30.06.1966 der Geburtsort, ab diesem Zeitpunkt der Wohnort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt.

Falls Sie also die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises an Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen und ist diese gleichzeitig auch die Evidenzgemeinde, liegen alle erforderlichen Daten dort auf!

Erforderliche Dokumente

Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen. Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sind eine vorhergenende Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle.

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Gegebenenfalls die Heiratsurkunde
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers
  • Staatsbürgerschaftsnachweise des Vaters und der Mutter des Antragstellers
    (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)