Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Amtsbereich der Tod eingetreten ist. Der Todesfall ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Eintragung eines Sterbefalles und Austellung der
Sterbeurkunden
Erforderliche Dokumente und Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern der Reisepass)
- Gegebenenfalls Nachweis über akademische Titel
- Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war
Zusätzlich, wenn der Verstorbenen verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- Heiratsurkunde
- Nachweis über Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde bzw rechtskräftiges
Scheidungsurteil)