Urkunden und Abschriften
In Österreich gibt es seit 01.01.1939 staatliche Standesämter. Hier werden die Geburten-, Ehe- und Sterbebücher geführt, in welchen alle personenstandsrechtlich relevanten Angelegenheiten eingetragen werden. Aus diesem Register können jederzeit auch entsprechende Urkunden und Abschriften erstellt werden.
Vor diesem Zeitpunkt wurden die Personenstandsbücher von den Pfarrämtern geführt. Falls Sie Urkunden aus diesem Zeitraum benötigen, werden diese vom zuständigen Pfarramt ausgestellt.
Wichtig: Die entsprechenen Urkunden erhalten Sie immer bei jenem Standesamt, in dessen Bereich das Ereignis eingetreten ist.
- Geburtsurkunde: Standesamt des Geburtsortes
- Heiratsurkunde: Standesamt, bei welchem die Trauung stattgefunden hat
- Sterbeurkunde: Standesamt des Sterbeortes
Das Recht auf Ausstellung einer Urkunde oder Abschrift steht nach § 37 Personenstandsgesetz nur bestimmten Personen zu, das sind insbesondere
- Personen auf die sich die Eintragung bezieht,
- Personen deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (z.B. Ehegatten),
- Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel usw.,
- Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist (mit Ausnahme von Urkunden für soziale Zwecke unter Angabe des Empfängers) gebührenpflichtig!