Örtliche Sicherheitspolizei

Zu den Aufgaben der örtlichen Sicherheitspolizei gehört die Vollziehung verschiedener Bestimmungen des Landessicherheitsgesetzes.

Als wesentliche sicherheitspolizeiliche Aufgaben der Gemeinde sind hier die Haltebeschränkungen und die Abnahme gefährlicher Tiere, die Verordunung von Leinen- und Maulkorbpflicht, die Überwachung gesperrter Schipisten und die Bewilligung und Überwachung von Bordellen zu nennen.

Die Stadtpolizei Hallein ist als Hilfsorgan der örtlichen Sicherheitspolizei tätig.

In den genannten Bereichen führt die Stadtgemeinde Hallein allgemeine Verwaltungsverfahren durch. Die Stadtgemeinde Hallein ist jedoch keine Strafbehörde! Verwaltungsstrafverfahren werden von der Bezirkshauptmannschaft Hallein als zuständige Behörde durchgeführt.