Zivilschutz / Katastrophenbeihilfe

Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden

Das Land Salzburg gewährt unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden am Vermögen natürlicher und juristischer Personen.

Dabei ist es Aufgabe der Stadtgemeinde Hallein die Ansuchen der betroffenen Personen entgegenzunehmen, zu überprüfen und beim Amt der Salzburger Landesregierung einzubringen. Die dafür erforderlichen Formulare erhalten Sie im Stadtamt Hallein, Rechtsabteilung.

Nähere Informationen zum Thema enthalten auch die "Richtlinien für die Gewährung einer Beihilfe von Katastrophenschäden" sowie www.help.gv.at - Katastropenbeihilfe

Salzburger Zivilschutzverband

Allgemeine und aktuelle Informationen zum Thema Katastrophen- und Zivilschutz erhalten Sie auf der Homepage des Salzburger Zivilschutzverbandes

Bundesministerium für Inneres

Informationen zur kriminalpolizeilichen Prävention.