Zivilschutz / Katastrophenbeihilfe
Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden
Das Land Salzburg gewährt unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden am Vermögen natürlicher und juristischer Personen.
Dabei ist es Aufgabe der Stadtgemeinde Hallein die Ansuchen der betroffenen
Personen entgegenzunehmen, zu überprüfen und beim Amt der Salzburger
Landesregierung einzubringen. Die dafür erforderlichen Formulare erhalten Sie im
Stadtamt Hallein, Rechtsabteilung.
Nähere Informationen zum Thema enthalten auch die "Richtlinien für die Gewährung einer Beihilfe von Katastrophenschäden" sowie www.help.gv.at - Katastropenbeihilfe
Salzburger Zivilschutzverband
Allgemeine und aktuelle Informationen zum Thema Katastrophen- und Zivilschutz erhalten Sie auf der Homepage des Salzburger Zivilschutzverbandes
Bundesministerium für Inneres
Informationen zur kriminalpolizeilichen Prävention.