Arbeiten auf oder neben Straßen

Baustellen auf oder neben dem Straßengrund

Ist damit zu rechnen, dass durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Verkehr beeinträchtigt wird, müssen derartige Bauarbeiten für Gemeindestraßen von der Stadtgemeinde Hallein gemäß § 90 der Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960, BGBl 1960/159 idgF, bewilligt werden.

Derartige Ansuchen richten Sie bitte, abhängig von der zu erwarteten Verkehrsbeeinträchtigung, rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vor Baubeginn, unter Zuhilfenahme des nachfolgenden Formulares, an die Stadtgemeinde Hallein.


Das entsprechende Antragsformular - Ansuchen um Arbeiten auf oder neben Straßen - finden Sie auf unserer Formularseite.