Arbeiten auf oder neben Straßen
Baustellen auf oder neben dem Straßengrund
Ist damit zu rechnen, dass durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Verkehr
beeinträchtigt wird, müssen derartige Bauarbeiten für Gemeindestraßen von der
Stadtgemeinde Hallein gemäß § 90 der Straßenverkehrsordnung 1960-StVO 1960, BGBl
1960/159 idgF, bewilligt werden.
Derartige Ansuchen richten Sie bitte, abhängig von der zu erwarteten
Verkehrsbeeinträchtigung, rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vor Baubeginn,
unter Zuhilfenahme des nachfolgenden Formulares, an die Stadtgemeinde
Hallein.
Das entsprechende Antragsformular - Ansuchen um Arbeiten auf oder neben Straßen - finden Sie auf unserer Formularseite.