Sondernutzung von Straßengrund

Für die Benützung von Gemeindestraßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes für andere Zwecke als zu solchen des Straßenverkehrs ist eine Bewilligung der Stadtgemeinde Hallein erforderlich.

Insbesondere bedürfen Gastgärten, Warenpräsentationen, Werbeschilder sowie jede Form von Straßensperren der vorab genannten Bewilligung.

Eine derartige Bewilligung kann nur ausgestellt werden, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Bewilligung ergeht kostenpflichtig und wird mittels Bescheid gem. § 82 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO, BGBl 1960/159 i.d.g.F., erledigt.

Darüber hinaus ist abhängig von der Art und Dauer der beantragten Sondernutzung eine zivilrechtliche Vereinbarung (Prekarium) mit der Stadtgemeinde Hallein als Straßeneigentümerin abzuschließen. Dafür ist ein Entgelt gemäß den Bestimmungen der Tarifordnung für die Benützung von Gemeindegrund zu bezahlen.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf unserer Formularseite.