Die Hausverwaltung
Die Stadtgemeinde Hallein verwaltet ca. 400 Mieträumlichkeiten. Großteils handelt es sich hierbei um Wohnungen bzw. um eine geringere Anzahl an Geschäftslokalen. Die Instandhaltung bzw. kontinuierliche Qualitätsanhebung der Gebäude durch laufende Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen ist der Stadt Hallein ein großes Anliegen und werden dafür jährlich beträchtliche Finanzmittel aufgewendet.
Die Hausverwaltung ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die Ihre Gemeindewohnung betreffen. Wir kümmern uns schnell und zuverlässlig um Ihre Anliegen.
Von der Wohnungszuweisung zur Schlüsselübergabe
Wenn Sie eine Wohnung durch die Wohnungsvergabestelle zugewiesen bekommen haben, wenden Sie sich an die Hausverwaltung, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Im Zuge der Wohnungsbesichtigung können alle anfallenden Fragen abgeklärt werden.
Als Nächstes werden vor der Wohnungsübergabe die notwendigen Sanierungen durch die Hausverwaltung in Auftrag gegeben.
Anschließend erfolgt die Übergabe der Wohneinheit vor Ort. Es werden in diesem Zuge sowohl das Übergabeprotokoll sowie der Mietvertrag - nach ausführlicher Besprechung - unterfertigt.
Nach erfolgter Unterschrift des Mietvertrages erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung!
Kosten einer Gemeindewohnung - Mietzinskategorien
Die Höhe der Mietvorschreibung sowie des einmalig vor Bezug der Gemeindewohnung zu
leistenden Finanzierungsbeitrages sind abhängig von der Größe und Ausstattung. Die
Stadtgemeinde Hallein kann Wohnungen der Kategorien A, B und C anbieten.
Ausschlaggebend für die Kategorieeinstufung ist die Ausstattung der Wohnung (z.B.
mit oder ohne Zentralheizung) zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses.
Bei Wohnungen der Kategorie A kann grundsätzlich um eine erweiterte Wohnbeihilfe (Punkt 3.2) des Landes Salzburg angesucht werden.
Die Hausordnung
Um ein gutes Zusammenleben in den städtischen Gemeindewohnungen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner an gewisse Regeln halten; die dafür vorgesehenen Bestimmungen können der Hausordnung entnommen werden.
Kündigung der Wohnung - Auflösung des Mietverhältnisses
Die Künigungsfrist richtet sich nach der Vereinbarung im jeweiligen
Mietvertrag.
Mietvertragskündigungen sind schriftlich an die Hausverwaltung zu richten und kann
dazu das Kündigungsformular der Stadtgemeinde Hallein verwendet werden.
Eine Kündigungsvorlage finden Sie im Bereich Formulare.