Wohnungsvergabe
Ihr Weg zu einer gemeinnützigen Wohnung
Gerne können Sie einen Antrag für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung
stellen.
Nachstehend führen wir die Voraussetzungen an, die für die Antragstellung
wesentlich sind.
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ersuchen wir Sie, Ihre Anträge vollständig
ausgefüllt inklusive aller notwendigen Unterlagen bei uns einzureichen!
Grundvoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien der Stadt Hallein sowie
nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 1990
LGBl 53/2011.
- Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Österreichische/r StaatsbürgerIn oder diesen Gleichgestellte/r
- Dreijähriger Hauptwohnsitz in Hallein
(Oder mindestens 10 Jahre in Hallein hauptwohnhaft und nicht länger als 10 Jahre aus Hallein abgemeldet) - Kein Besitz eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung
- Keine Überschreitung des höchstzulässigen Einkommens
- Vorliegen eines dringenden Wohnbedarfes
Dokumente zur Antragstellung
- Aktueller Einkommensnachweis (Monatslohnzettel, Pension, AMS-Bestätigung etc.)
- Mietvorschreibung über die aktuelle Miete (Kontoauszug, Erlagschein etc.)
- Mietvertrag (bei Wohnungen mit befristeten Mietverhältnissen)
-
Bei Bedarf:
- Scheidungsurteil bzw. Scheidungseinreichung (nur bei Ansuchen wegen Scheidung)
- Behindertenausweis bzw. ärztliches Gutachten bei Pflegebedürftigkeit
- Wohnbeihilfebescheid
- Bestätigung des Arbeitgebers bei Schichtarbeit bzw. Nachtarbeit
- Nachweis über geleistete bzw. erhaltene
Unterhalts-/Alimentationszahlungen
Bitte vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen und Dokumente aller Mitziehenden beizulegen! Ihren vollständigen Antrag (samt geforderter Beilagen) nehmen wir gerne persönlich, per E-Mail, per Fax oder per Post entgegen.
Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung
Wohnungsgrößen
Wünsche zur Wohnungsgrößen sind nicht möglich. Die Größe der Wohnung ist abhängig
von der Personenzahl und dem Familienstand.
Wartezeit auf Wohnungsangebot
Bis zu einem Wohnungsangebot wird es bedauerlicherweise immer eine Wartezeit geben,
denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist weitaus geringer als die Zahl der
vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten. Zu Bedenken ist aber, dass
spezifische Wünsche zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeit führen
können.
Wohnungsangebot und Ablehnung einer Wohnung
Die Stadtgemeinde Hallein bietet vorgemerkten Personen zwei Wohnungen zur Besichtigung an, wobei das Wohnungsangebot nur im Rahmen verfügbarer Wohnungen und der individuelleren Anspruchsberechtigung erfolgt. Bei unbegründeter Ablehnung der Wohnung wird das Ansuchen gelöscht und Sie können erst nach Ablauf eines Jahres einen neuen Antrag einbringen.
Jährliche Aktualisierung des Ansuchens
Wenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekanntgeben und zudem Ihr Ansuchen jährlich aktualisieren. Davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab!
Weiterführende Informationen
Unter den folgenden Links erhalten Sie wichtige Informationen zu allgemeinen Fragen
zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz, Wohnbaugenossenschaften oder
Mietbeihilfe.
Land
Salzburg
Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
Die Salzburg
Wohnbau in Salzburg
gswb
Die gswb errichtet im gesamten Bundesland Salzburg Miet- und Eigentumswohnungen, Heime für Senioren, Schüler und Studenten, Kindergärten, Gemeindeämter sowie Gebäude mit spezieller Nutzung für die öffentliche Hand und Körperschaften.