Laut heutigem Stand werden die Ausreisebeschränkungen mit Ende der Woche aufgrund der stark sinkenden Zahlen auslaufen. Somit wird nur noch die Teststraße im Ziegelstadel weiter vom Roten Kreuz betreut.
Am 19. Mai 2021 sollen die Covid-Beschränkungen bundesweit gelockert werden. Viele dieser Lockerungen sind mit negativen Tests verbunden, was automatisch dazu führen wird, dass die Leute auch ein entsprechendes Testangebot brauchen. Das Land hat die Betreuung zusätzlicher Teststraßen aber an die Gemeinden übergeben. Der Stadt Hallein fehlt dazu das Personal.
Bürgermeister Alexander Stangassinger ist es wichtig, dass in der zweitgrößten Stadt des Landes entsprechende Teststationen zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister setzt sich dafür ein, das Gemeindezentrum Rif und die Salzberghalle weiter als Testlokale am Laufen zu halten.
Darum der Aufruf des Bürgermeisters:
Freiwillige sollen sich bitte per E-Mail an covid19@hallein.gv.at melden, um die Selbsttests in den Testlokalen Salzberghalle und Gemeindezentrum Rif ab 17. Mai 2021 zu begleiten. Das Land zahlt dafür 10 Euro pro Stunde. Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass gute Arbeit auch entsprechend belohnt gehört, weshalb seitens der Stadt die Entlohnung auf 20 Euro pro Stunde aufgestockt wird.
Die Testzeiten sind von Mo.-Fr. 9-19 Uhr, Samstag 9-17 Uhr.
Die Arbeitszeiten für die Freiwilligen beginnen je um 8.30 Uhr und enden eine halbe Stunde nach Öffnungszeit.
Die Freiwilligen Helfer werden vom Land Salzburg Unfall- und Haftpflichversichert.
Der Gemeindebund informiert zur Entlohnung:
Zur Sozialversicherungspflicht ehrenamtlich eingesetzter Kräfte darf folgendes festgehalten werden!
- Bei Aufwandsentschädigungen bis 1.000,48 Euro pro Monat ist keine Anmeldung bei der SV erforderlich, es besteht keine Versicherungspflicht.
- Bei Aufwandsentschädigungen von 1.000,48 Euro bis 1.476,34 Euro gilt: Es ist die Anmeldung bei der SV erforderlich, Teilversicherungspflicht in der Unfallversicherung – und zwar nur für den Betrag, der den Freibetrag von 1.000,48 Euro übersteigt.
- Bei Aufwandsentschädigungen höher als 1,476,34 Euro pro Monat wird abzüglich des Freibetrags von 1000,48 Euro die Geringfügigkeitsgrenze der SV (475,86 Euro) überschritten – daher ist eine Anmeldung bei der SV erforderlich, es besteht ab diesem Betrag Vollversicherungspflicht, und zwar auch nur für den Betrag über dem Freibetrag von 1.000,48 Euro.
Wer ein Teil des Test-Teams sein möchte, bitte die Bewerbung (Formular als pdf zum Download) an covid19@hallein.gv.at schicken.
Bewerbungsformular_Teststrasse.pdf (0.14 MB)
Für die dauerhafte Betreibung der Teststationen werden bis zu 14 Leute pro Tag gesucht.