Erhöhte Waldbrandgefahr im Bezirk Hallein

Veröffentlichungsdatum28.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienNews
Ein Feuer in der Dunkelheit

Feuerentzündungs- und Rauchverbot ab sofort

Die Bezirkshauptmannschaft Hallein hat aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr mit 27. April 2026 eine Verordnung zum Schutz der Wälder im gesamten Bezirk Hallein erlassen. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit, ausbleibende ergiebige Niederschläge sowie eine bereits bestehende Oberbodentrockenheit in den Waldgebieten des Tennengaus.

Verbot gilt im gesamten Bezirk Hallein
Mit sofortiger Wirkung sind jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Das Verbot umfasst sämtliche Waldflächen im politischen Bezirk Hallein sowie angrenzende Bereiche, von denen aus sich Feuer auf den Wald ausbreiten könnte.

Warum diese Maßnahme notwendig ist
Laut den aktuellen Prognosen ist auch in den kommenden Wochen nicht mit ausreichenden Niederschlägen zu rechnen. Dadurch steigt das Risiko von Wald- und Flurbränden erheblich. Schon kleinste Funken können derzeit Brände auslösen.

Hohe Strafen bei Verstößen
Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Es drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu vier Wochen.

Appell an die Bevölkerung
Die Stadt Hallein ersucht alle Bürger:innen sowie Gäste der Region um besondere Vorsicht und verantwortungsvolles Verhalten in Waldnähe. Bitte verzichten Sie auf offenes Feuer, Grillen im Nahbereich von Wäldern sowie das Wegwerfen von Zigaretten oder glühenden Gegenständen.

Die Verordnung gilt bis auf Widerruf.