Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung für den nachträglichen Einbau von Solar- oder Photovoltaikanlagen sowie für den Tausch bestehender Heizsysteme gestellt werden. Die Stadt Hallein unterstützt damit gezielt energiesparende und klimafreundliche Maßnahmen im Gebäudebestand.
Gefördert werden ausschließlich bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhäuser im Gemeindegebiet von Hallein, deren Eigentümer:innen ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde haben. Voraussetzung ist unter anderem eine bereits zugesagte Landesförderung.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 25 Prozent der Landesförderung für den nachträglichen Einbau von Photovoltaik- oder Solaranlagen
- Pauschal 500 Euro für den nachträglichenTausch des Heizsystems (Biomasseheizung, Wärmepumpe oder Anschluss an Nah-/Fernwärme)
Anträge können ganzjährig eingereicht werden,solange Mittel im Fördertopf vorhanden sind. Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, wird darüber auf der Website der Stadt Hallein zeitnah informiert.
Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen sowie das Antragsformular finden Sie hier.