Stadt Hallein
Damit Räum- und Streufahrzeuge im Winter ungehindert durchkommen, bittet die Stadt Hallein Grundstückseigentümer:innen, überhängende Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig zurückzuschneiden.
Wenn Äste oder Hecken in Gehsteige und Straßen hineinragen, wird das spätestens beim ersten Glatteis oder Schnellfall zum Problem: Räumfahrzeuge kommen dann schlechter durch.
Deshalb sind Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Gehsteigen müssen mindestens 2,20 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter lichte Höhe frei bleiben. Auch Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlampen dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt sein.
Die Stadt bittet daher, Grundstücke noch vor Beginn der kalten Jahreszeit entsprechend zu kontrollieren und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Damit leisten Anrainer:innen einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und reibungslosen Winterdienst.