Freie Wege für den Winterdienst

Veröffentlichungsdatum29.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienNews
Eine Gruppe Männer in orangefarbenen Jacken, die im Schnee spazieren gehen


Damit Räum- und Streufahrzeuge im Winter ungehindert durchkommen, bittet die Stadt Hallein Grundstückseigentümer:innen, überhängende Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig zurückzuschneiden.

Wenn Äste oder Hecken in Gehsteige und Straßen hineinragen, wird das spätestens beim ersten Glatteis oder Schnellfall zum Problem: Räumfahrzeuge kommen dann schlechter durch.

Pflanzen zurückschneiden

Deshalb sind Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Gehsteigen müssen mindestens 2,20 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter lichte Höhe frei bleiben. Auch Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlampen dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt sein.

Die Stadt bittet daher, Grundstücke noch vor Beginn der kalten Jahreszeit entsprechend zu kontrollieren und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Damit leisten Anrainer:innen einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und reibungslosen Winterdienst.


Kurz zusammengefasst:

  • Hecken und Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden
  • über Gehsteigen mindestens 2,20 Meter freihalten
  • über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter freihalten
  • Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung freischneiden