Hallein streicht die Vergnügungssteuer auf Kultur

Veröffentlichungsdatum25.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienIm Blickpunkt, News
Foto vom Kinder- und Jugendsporttag 2025

Wer in Hallein eine Veranstaltung mit kulturellem, sportlichem oder gesellschaftlichem Mehrwert ausrichtet, muss dafür seit 1. Oktober keine Vergnügungsabgabe mehr bezahlen und erspart sich auch die bürokratischen Hürden. Dazu zählen unter anderem Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Clubbings, Maskenbälle und Sportveranstaltungen ebenso wie literarische Lesungen, Messen und Ausstellungen. Abgabenfrei sind künftig außerdem Veranstaltungen, von Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen und anerkannten Bildungseinrichtungen.

Bürgermeister Alexander Stangassinger sieht darin eine indirekte Kultur- und Vereinsförderung: „Ein Verein, der eine Veranstaltung durchführt, musste bisher Vergnügungsabgabe bei uns abliefern, um dann in vielen Fällen auf anderem Weg für dieselbe Veranstaltung Vereinsförderung von uns zu bekommen. Diese Absurdität stellen wir jetzt ab.“

Weniger Bürokratie
Neben der finanziellen Entlastung fällt auch Verwaltungsaufwand weg. Eintrittskarten mussten bisher unter anderem vorab bei der Gemeinde vorgelegt und fortlaufend nummeriert werden. Künftig genügt eine nachvollziehbare Aufzeichnung über Anzahl und Preis der ausgegebenen Karten. Mit der Neuregelung verzichtet die Stadt auf rund 14.000 Euro Einnahmen pro Jahr. Gleichzeitig erwartet sie zusätzliche Veranstaltungen und eine stärkere Nutzung der Halleiner Veranstaltungsstätten.

„Mehr Kultur in Hallein schafft öffentlichen Mehrwert für die Bevölkerung“, ist der Bürgermeister überzeugt. Ein breiteres Veranstaltungsangebot bringe zugleich mehr Menschen in die Stadt und stärke damit auch Gastronomie, Handel und Innenstadt.

Werbeveranstaltungen bleiben abgabepflichtig
Ganz abgeschafft wird die Vergnügungsabgabe in Hallein bewusst nicht. Rein kommerzielle Veranstaltungsformen und touristische Angebote bleiben abgabepflichtig. Dazu zählen etwa kommerzielle Coachings, Finanz-, Esoterik- oder Produktveranstaltungen.Auch für Spielapparate sieht die neue Verordnung einen eigenen Abgabensatz vor. Die Stadt verfolgt damit einen etwas differenzierten Weg als die Stadt Salzburg, die ihre Vergnügungsabgabe Anfang 2025 vollständig abgeschafft hat.