Die Stadt Hallein bleibt ihrem Engagement im Kampf gegen Kinderarmut treu und unterstützt auch 2024 Familien mit niedrigem Einkommen zur Weihnachtszeit. Der beliebte Weihnachtszuschuss wurde heuer verdoppelt: Anspruchsberechtigte Eltern erhalten pro Kind (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) 100 Euro in Form von Kelteneuro-Gutscheinen.
Ab 1. November können betroffene Familien den Zuschuss beantragen und die Gutscheine bis 24. Dezember im Wohnungsamt abholen. Der Antrag steht unten zum Download bereit.
Sozialstadtrat Florian Koch, der den Zuschuss vor vier Jahren ins Leben gerufen hat, betont: „Die Teuerung hat die Einkommen weit hinter sich gelassen. Mit der Verdoppelung des Weihnachtszuschusses ermöglichen wir vielen Kindern ein Geschenk unter dem Weihnachtsbaum.“
Hintergrund: Rund 23 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Österreich sind armutsgefährdet, besonders betroffen sind Familien mit mehr als drei Kindern sowie Alleinerziehende.
Förderrichtlinien:
- Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, die in Hallein ihren Hauptwohnsitz haben und deren Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
- Die Einkommensgrenze liegt bei 1.222,50 Euro für Alleinerziehende und 1.774,89 Euro für Paare. Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 236,31 Euro (bei Familienbeihilfenbezug) bzw. 472,63 Euro (ohne Familienbeihilfenbezug).
- Der Zuschuss wird einmalig in Form von Kelteneuro-Gutscheinen in Höhe von 100,00 Euro pro Kind gewährt.
- Antragsfrist: Der Antrag kann vom 1. November bis 24. Dezember gestellt werden.
Die Förderrichtlinie in voller Länge findet sich hier.