Hausnummerntafeln

Alle Bauten, die Aufenthaltsräume für Menschen enthalten, müssen an den öffentlichen Verkehrsflächen zugekehrten Seiten mit Orientierungsnummern versehen sein. Nebenbauten sind unter der Nummer des Hauptgebäudes zu führen.

Um eine rasche und sichere Orientierung zu gewährleisten, gibt es in der Stadtgemeinde Hallein einheitliche Festlegungen für die Gestaltung der Hausnummerntafeln, an welche sich die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bei der Besorgung der Tafeln zu halten haben.

Die Ausführung der folierten oder lackierten Hausnummerntafel in Blech hat folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Ausmaß 240 x 180 mm
  • Ausführung Tafelrand: eckig
  • Nullfläche: RAL 5017 verkehrsblau oder 3M Folie 100-17
  • Schrift: weiß
  • Schriftart: Normalschrift
  • Höhe der Orientierungsnummer: 85 mm
  • Höhe Straßenname: 20 mm

Die Nummerierung eines Baues darf nur nach Anordnung des Bürgermeisters vorgenommen, abgeändert oder gelöscht werden. Die Top-Bezeichnung der Nutzungseinheiten wird entsprechend dem AGWR-Datenblatt und dem bewilligten Bauplan festgesetzt und darf ebenfalls nur nach Anordnung des Bürgermeisters abgeändert oder gelöscht werden.