Infos, Fragen und Antworten zu den Ausfahrtsbeschränkungen

Veröffentlichungsdatum28.04.2021Lesedauer4 Minuten
Gemeinsam stehen wir das durch.


Information der Stadt Hallein zu den Ausfahrtsbeschränkungen 

Die vom Land Salzburg verhängten Ausfahrtsbeschränkungen gelten ab Freitag, 30. April 2021., 6 Uhr morgens bis vorerst Sonntag, 9. Mai 2021, 24 Uhr

Prinzipiell gilt: Wer das Gemeindegebiet verlässt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Polizei kontrolliert durchgehend mit Unterstützung des Bundesheeres von Freitag, 30. April, 6.00 Uhr morgens bis Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr. 


Welche Tests und Bescheinigungen müssen vorgewiesen werden? 

  •     negativer Antigen-Test: nicht älter als 48 Stunden
  •     negativer PCR Test: nicht älter als 72 Stunden
  •     Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
  •     Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • NEU: Die vom Lehrpersonal begleiteten Anterior-Nasal-Tests (Nasenbohrertests), die in Halleiner Schulen gemacht werden, gelten als Ausreisetest bei den Kontrollen im Ortsgebiet.


Sind geimpfte Personen ausgenommen? 

Nein, eine Impfung befreit nicht von den Ausfahrtsbeschränkungen. 


Wie genau definieren sich die 48 Stunden (72 Stunden) Gültigkeit eines Tests? 

Vom Zeitpunkt des Testergebnisses weg, gilt die angegebene Stundenfrist – 48 Stunden Antigen-Tests, 72 Stunden PCR-Test.
Beispiel: Montag, 9 Uhr vormittag Antigen-Testergebnis gültig bis Mittwoch 9 Uhr vormittag.
Ab 9.01 Uhr wird demnach ein neues Testergebnis benötigt.


Wo kann man in Hallein ab Donnerstag, 29. April testen? 

Zu dem bestehenden Teststandort Ziegelstadl werden 

  •     die Pernerinsel (Eingang Pfannhausersteg, Ausgang Salinenkapelle - nicht barrierefrei),
  •     das Gemeindezentrum Rif 
  •     die Salzberghalle

als weitere Teststandorte ab Donnerstag zur Verfügung stehen. 


Ab wann kann man sich für die neuen Teststandorte anmelden? 

Die Anmeldung ist mittlerweile auf www.salzburg-testet.at bzw. über die Gesundheitshotline 1450 freigeschaltet. 

Die Öffnungszeiten der Testlokale sind wie folgt: 

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 7-18 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag, Samstag, 9-19 Uhr
  • NEU: Sonntag, 9-14 Uhr (nur Ziegelstadl)


Wie wird in den neuen Teststraßen getestet? 

Es werden auf der Pernerinsel, in der Salzberghalle und im Gemeindezentrum Rif ausschließlich assistierte Selbsttests in Kojen unter Beaufsichtigung angeboten. 

Die Auswertung erfolgt durch das Rote Kreuz.

  • Ablauf: 
    • Anmeldung unter www.salzburg-testet.at - bitte "Anmeldung für den kostenlosen Antigen-Schnelltest" auswählen! 
    • FFP2-Maske im Testlokal verpflichtend
    • e-Card und ein Lichtbildausweis mitbringen
    • Vordernasenabstrich unter Aufsicht von ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes
    • persönliche Daten werden anonym in ein im Testlokal vorhandenes Endgerät eingegeben
    • Test wird selber fotografiert und verifiziert
    • Bescheinigung auf das Handy und mit Link zum Ausdrucken


Bieten die Halleiner Apotheken ebenfalls Teststationen an?

Ja, an folgenden Standorten werden kostenlose Tests angeboten. 

Stadtapotheke Hallein, Bayrhamerplatz 7 
www.stadtapotheke-hallein.at 
Vorort-Terminvergabe möglich: Mo.-Fr.: 8-19 Uhr, Sa.: 8-11.30 Uhr; (keine Tests am Samstag, nur Terminvergaben)
telefonische Terminvergabe: 06245-80622
keine Online-Anmeldung möglich.

Wiestalapotheke Hallein, Kletzlgutweg 3
www.apotheke-hallein.at
Keine Vorort-Terminvergabe möglich
Telefonisch: 0800-220-330
Online-Anmeldung: www.apotheken.oesterreich-testet.at/#/apo/A70858 

Burgfried Apotheke, Davisstraße 2a
www.burgfried-apotheke.at
Vorort-Terminvergabe möglich: Mo.-Fr.: 8-12.30 Uhr und 14-18 Uhr; Sa.: 8-12.30 Uhr
Telefonisch: 06245-80655
Keine Online-Anmeldung möglich.


Ausnahmen für die Testpflicht bei der Ausfahrt aus Hallein: 

  •     Testpflicht gilt ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 
  •     Güterverkehr (auch gewerblicher Lieferservice, Umzugsservice, Zustelldienste etc.) 
  •     Behördliche Vorladungen (mit schriftlicher Vorladung zu Gerichtsterminen, Behördenterminen etc.) 
  •     Positiv Getestete am Heimweg in andere Gemeinden 
  •     Durchfahrt OHNE Zwischenstopp
  •     Rettungsorganisation und Blaulichtorganisationen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit 


Beispiele für Personen, die nicht von den Ausfahrtstest ausgenommen sind: 

  •     Einsatzkräfte die in Salzburg arbeiten und in Hallein wohnen, müssen einen negativen Test bei der Ausfahrt vorweisen.
  •     Wer sein Kind in die Schule bringt, muss bei der Ausfahrt aus Hallein einen negativen Test vorweisen. 
  •     Wer in Oberalm einen Testtermin hat muss ab 30. April, 6 Uhr früh, auch bei der Ausfahrt aus Hallein einen negativen Test vorweisen. 


Sind Krankenhaus-MitarbeiterInnen oder andere Systemerhalter, die in ihren Unternehmen getestet werden, von der Testpflicht ausgenommen? 

Nein. Auch alle SystemerhalterInnen müssen bei der Ausfahrt aus Hallein ein negatives Testergebnis vorweisen können. 


Gelten die Tests in Schulen für SchülerInnen für die Ausfahrt? 

Nein, derzeit nicht. Bei der Ausfahrt muss eine negative Testbestätigung eines Corona-Tests (PCR, maximal 72 Stunden alt; Antigen-Test, maximal 48 Stunden alt) vorgewiesen werden. In Hallein werden die Bestätigungen vom Roten Kreuz und den Apotheken ausgestellt. 


Gilt die Testpflicht auch bei den Grenzübertritten am Dürrnberg? 

Ja, beim Verlassen des Halleiner Gemeindegebietes, auch bei den Grenzübergängen Dürrnberg, ist ein negativer Test vorzuweisen. 


Was passiert, wenn ich keinen Testtermin bekomme? 

Die Testmöglichkeiten werden ausgebaut und wir gehen davon aus, dass jede/jeder, die/der einen Test benötigt, einen Testtermin in einem der Halleiner Teststandorte (Ziegelstadl, Pernerinsel, Gemeindezentrum Rif, Salzberghalle) erhält, um rechtzeitig und möglichst problemlos einen Test für die Ausfahrt aus Hallein vorweisen zu können.


Sobald es weitere Information gibt, werden diese auf der Homepage der Stadt Hallein veröffentlicht. 

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gesundheitshotline 1450. 


Ausfahrtsbeschränkungen Infos, Fragen und Antworten.pdf (0.19 MB)

Informacije gradske uprave grada Hallein o ograniÄenju izlazka iz grada.pdf (0.39 MB)

Hallein şehrinden çıkıs kısıtlamaları hakkında bilgiler.pdf  (0.6 MB)

معلومات عن قيود الخروج من مدينة هالين.pdf (0.1 MB)