Eine passende Wohnung zu finden ist das eine. Sie sich leisten zu können, das andere. Bis zu drei Bruttomonatsmieten als Kaution viele Personen schlicht nicht aufzubringen. Genau hier setzt der Kautionsfonds an. Die Stadt Hallein vergibt zinsenlose Darlehen, damit der Einzug in eine neue Wohnung nicht an der Kaution scheitert.
Wer wird unterstützt?
Der Kautionsfonds richtet sich an Personen, die eine Wohnung in Hallein beziehen und deren Haushaltseinkommen unter den festgelegten Grenzen liegt:Haushaltsgröße Einkommensgrenze netto/MonatAlleinstehende € 1.661,00Paare € 2.492,00Erhöhung pro Kind + € 498,00Weitere volljährige Person im Haushalt + € 831,00Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen beträgt die Hälfte der geforderten Mietkaution, maximal 2.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Vermieter:in – nicht an die antragstellende Person.
Wie läuft die Rückzahlung?
Zurückgezahlt wird in bis zu 36 Monatsraten. Die genaue Höhe der Rate wird gemeinsam mit dem Wohnungsamt vereinbart und richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Wer das Darlehen früher zurückzahlen möchte, kann das jederzeit tun. In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei plötzlichem Jobverlust – ist eine zinsenlose Stundung von bis zu drei Raten möglich.
Wie stellt man einen Antrag?
Das ausgefüllte Antragsformular wird beim Wohnungsamt eingereicht. Mitzubringen sind Einkommensnachweise der letzten zwei Monate sowie ein amtlicher Lichtbildausweis. Alle erforderlichen Unterlagen sind im Formular aufgelistet.
Nach dem Einzug und der Ummeldung des Hauptwohnsitzes wird das Darlehen innerhalb von zehn Werktagen an die Vermieter:in überwiesen.
Downloads:Antrag und Datenblatt zur neuen Mietwohnung2026-05_27_Antrag_und_Datenblatt_zur_neuen_Mietwohnung_PDF_ausfüllbar[1].pdf herunterladen (1.73 MB)
Datenblatt Kautionsfonds Vermieterin oder Vermieter ausfüllbar2026-05_Antrag_Kautionsfonds_PDF_ausfüllbar[1].pdf herunterladen (0.83 MB)
Richtlinien_Kautionsfonds der Stadtgemeinde HalleinRichtlinien_Datenblatt_zur_neuen_Mietwohnung_PDF.pdf herunterladen (0.71 MB)
Kontakt:Wohnungsamt