Kostenlose HPV-Impfung bis zum 30. Geburtstag

Veröffentlichungsdatum19.03.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles Thema, Service
HPV Impfung

Jetzt im ersten Halbjahr 2025 starten, um beide Dosen kostenlos zu erhalten!

Bis Ende 2025 ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) in ganz Österreich kostenlos für alle Personen bis zum 30. Geburtstag erhältlich. Diese wichtige Erweiterung des Impfprogramms ermöglicht es rund 900.000 jungen Erwachsenen, die bislang keine Gelegenheit zur kostenlosen Impfung hatten, diese nun zu erhalten. Wer beide Dosen kostenlos erhalten möchte, muss dafür noch im ersten Halbjahr starten 

Impfstellen in Hallein und dem Tennengau

Die kostenlose HPV-Impfung bis zum 30. Geburtstag an folgenden Stellen in Anspruch genommen werden:

  • Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Hallein: Impfungen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Impfstraße im Airport Center Salzburg: Das Land Salzburg bietet wöchentliche Impftermine an. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und online möglich.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: Mit einem entsprechenden Gutschein kann die Impfung auch bei Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen erfolgen.

Weitere Informationen zur HPV-Impfung und den teilnehmenden Impfstellen finden Sie auf impfen.gv.at.

Wichtige Fristen

Das kostenlose Impfprogramm ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Um beide Dosen der Impfung kostenlos zu erhalten, sollte die erste Impfung spätestens im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Die zweite Dosis bleibt kostenlos, auch wenn sie nach dem 30. Geburtstag verabreicht wird, sofern die Erstimpfung rechtzeitig erfolgte.


Warum ist die HPV-Impfung wichtig?

Die HPV-Impfung reduziert das Risiko für HPV-bedingte Kondylome und Gebärmutterhalskrebs um bis zu 90 Prozent. Sie schützt zudem vor anderen HPV-bedingten Krebserkrankungen wie Rachen-, Kehlkopf-, Scheiden-, Anus- und Peniskrebs. Besonders wirksam ist die Impfung, wenn sie vor den ersten sexuellen Kontakten durchgeführt wird. Daher wird empfohlen, sie bereits ab dem vollendeten 9. Lebensjahr vorzunehmen.