Ziel der umfassend überarbeiteten Richtlinien ist es, die Altstadt zu stärken, Betriebe zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
In der Sitzung des Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsausschusses am 1. Oktober 2024 stand unter dem Vorsitz von Stadträtin Katharina Seywald (ÖVP) die Aktualisierung der Mietzuschusshöhe auf der Tagesordnung. Das Ergebnis: Alle Fraktionen beschlossen einen von der SPÖ eingereichten Antrag, wonach die Richtlinien des Stadtkernfonds grundlegend überarbeitet und die Fördermöglichkeiten erweitert werden sollen. Der Antrag zielte darauf ab, den bisherigen Mietzuschussfonds zu einem echten Unterstützungsfonds weiterzuentwickeln, der Betriebe in der Altstadt breiter fördert. Inzwischen hat das Amt einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Dieser wirdam 3. Februar 2025 im Ausschuss diskutiert und soll am 27. Februar 2025 in der Gemeindevertretungssitzung beschlossen werden.
Der neue Stadtkernfonds soll die Altstadt wirtschaftlich fördern und darüber hinaus als attraktiven Standort für Betriebe und Beschäftigte stärken. Bürgermeister Alexander Stangassinger ist mit dem vorliegenden Entwurf zufrieden: „Die bisherigen Förderrichtlinien aus dem Jahr 2010 waren mehr ein Mietzuschuss als eine echte wirtschaftliche Förderung des Stadtkerns. Mit den neuen Förderrichtlinien schaffen wir nun eine solide Basis, um die Altstadt wirtschaftlich zu fördern, neue Chancen für Betriebe zu schaffen und gleichzeitig Arbeitsplätze und Lebensqualität in Hallein zu stärken.“
Breiter Förderungskatalog: Unter die zentralen Neuerungen fällt die Einführung gezielter Zuschüsse für Arbeitsplätze und Lehrstellen
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und von Lehrlingsstellen kann künftig mit 500 Euro pro Jahr gefördert werden – jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren. „Damit unterstützen wir Betriebe dabei, die Arbeitsplätze schaffen und jungen Menschen Ausbildungsperspektiven zu bieten“, so Stangassinger.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch zusätzliche Unterstützungsangebote wie kostenlose Parkkarten für Mitarbeitende, Unterstützung durch Information in den Medien der Stadt Hallein oder ein umfassendes Beratungsservice. Zusätzlich sollen die Mietzuschüsse deutlich erhöht werden: Laut Amtsvorschlag können künftig bis zu 50 Prozent der Nettomiete gefördert werden. Davon sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmendirekt profitieren.
Stangassinger hofft auf Zustimmung aller Fraktionen
„Der neue Stadtkernfonds ist ein wichtiges Werkzeug, mit dem wir die wirtschaftliche Attraktivität unserer Innenstadt stärken, Arbeitsplätze sichern und gleichzeitig die Lebensqualität in unserer Stadt verbessern können. Ich hoffe, dass alle Fraktionen in der Gemeindevertretung diesem Vorschlag zustimmen, denn er ist ein starkes Signal für die Zukunft der Halleiner Altstadt“, betont Stangassinger.
Die neuen Förderrichtlinien sollen – vorbehaltlich des Beschlusses durch die Gemeindevertretung – am 1. April 2025 in Kraft treten. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Der Amtsbericht (inkl. Entwurf zur Stadtkernfonds-Förderrichtlinie 2025 samt Beilagen) steht hier zum Download bereit
Medieninformation der Stadt Hallein,
am 16. Jänner 2025