Gemeindevorstehung

Aufgaben der Gemeindevorstehung:

1. gesetzliche Aufgaben

  • zB Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zwischen EUR 40.000 bis EUR 150.000
  • zB Personalangelegenheiten

2. als Ausschuss: Vorberatung für die Gemeindevertretung

  • alle sonstigen Aufgaben, insbesondere die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen > EUR 150.000
  • alle wichtigen oder dringenden Aufgaben, auch wenn hierfür ein anderer Ausschuss zuständig wäre

3. als Ausschuss: Entscheidung an Stelle und im Namen der Gemeindevertretung

  • Genehmigung von Kreditübertragungen im operativen Gemeindehaushalt
  • Alle Entscheidungen im Wirkungsbereich, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist und soweit es sich nicht um Gemeindeabgaben handelt.

Führungspersonen

Alexander Stangassinger - BürgermeisterBürgermeister