Senioren und Personen mit Behinderung erhalten ab sofort Taxigutscheine. Es ist nicht einfach, im Alter oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung den Alltag zu bewältigen: Wie komme ich ins Geschäft, zum Arzt oder auch ganz einfach ins Kaffeehaus und unter die Leute? Fragen, die sich viele ältere oder beeinträchtigte Personen mit geringem Einkommen stellen, wenn die Möglichkeiten zur notwendigen Mobilität fehlen. Weil diese individuelle Mobilität ein wichtiger Teil der Lebensqualität ist, hat die Halleiner Stadtgemeinde nun endlich Akzente gesetzt.Die Gemeindevertreter haben einstimmig beschlossen, Pensionisten und behinderten Personen mit geringem Einkommen, Gutscheine zum Bezahlen von Taxifahrten zur Verfügung zu stellen. Pro Monat können Taxigutscheine im Gesamtwert von 25 Euro – im Kalenderjahr somit für 300 Euro – bezogen und bei den teilnehmenden Taxiunternehmen eingelöst werden.Anträge können im Sozial- und Wohnungsamt der Stadtgemeinde Hallein abgegeben werden.
Folgende Personen sind zur Antragsstellung berechtigt:
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung eines Berechtigungsausweises benötigt:
ACHTUNG:Zulassungsbesitzer*innen eines PKW erhalten keine Taxigutscheine. Die Taxigutscheine dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden. Auch die Barablöse ist nicht möglich. Bei der persönlichen Verwendung der Gutscheine muss der ausgegebene Berechtigungsausweis dem Taxilenker vorgezeigt werden und die Ausweisnummer mit der auf den Gutscheinen übereinstimmen.
Antrag auf Taxigutscheine 2026