Die Anzeige eines Sterbefalls wird üblicherweise vom Bestatter durchgeführt. Sterbefälle sind bis spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.
Falls eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft vorhanden ist:
Falls die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft bereits aufgelöst wurde:
Weitere Dokumente können sein
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde haben:• Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).• Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.• Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Hinweis: Die Sterbeurkunde kann wahlweise in nationaler oder internationaler Form ausgestellt werden.