Die Raumordnung sorgt für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums der Stadtgemeinde Hallein. Gesetzliche Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt.