Häufige Fragen

In diesem Bereich haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Energiegemeinschaft nochmals kompakt zusammengefasst:

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung, oder Verkauf) von Energie.
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?

In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) (innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)?

Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich BEGs über die Konzessionsgebiete aller Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Eine BEG ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. BEGs sollen den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig. Es dürfen Unternehmen aller Größen teilnehmen.

Rechtliche Basis für österreichische Bürgerenergiegemeinschaften?

Österreichische Bürgerenergiegemeinschaften werden auf Basis der §§ 16b.,16d. und 16e. des österr. Bundesgesetzes „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)“ gegründet.

Wer kann an einer Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen?

Jede / Jeder Inhaber:in eines Zählpunktes (Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage) kann an der Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen:
•    Privathaushalte
•    Landwirte
•    Unternehmen (aller Größen!)
•    Gemeinden
Mit Mehrfachteilnahme von Zählpunkten:
•    Teilnehmer:innen an GEA
•    Teilnehmer:innen an EEG

Was ist die Mission der Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) der Genossenschaft FAMILY OF POWER?

Die Gestaltung eines einzigartigen und fairen österreichischen Energiemarktes für alle Teilnehmer:innen. 100% Ökostrom aus Photovoltaik-, Wasser- und Windkraftwerken wird von unseren regionalen Erzeugern zu gemeinnützigen Preisen direkt an unsere Verbraucher geliefert. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund.

Wie ist die BEG organisiert?

Unsere BEG ist als eigenständiger Tätigkeitsbereich (Sektor) im Rahmen unsere ökosoziale Genossenschaft FAMILY OF POWER organisiert. (wie unsere Tätigkeitsbereiche / Sektoren e-Carsharing, POWER TAXI, etc.)
Der Sektorrat ist das Leitungsgremium, die Sektorversammlung ist die Versammlung aller Teilnehmer:innen. Die Geschäftsordnung garantiert die professionelle und kooperative Abwicklung.

Wie kann ich die Teilnahme meines Bezugs-Zählpunkt / meiner Verbrauchsanlage an der BEG starten?

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “ENERGIE- und LEISTUNGSBEZUGSVEREINBARUNG” und senden an buergerenergie@familyofpower.at

Wie kann ich die Teilnahme meines PV-Einspeise-Zählpunktes / meiner PV-Erzeugungsanlage an der BEG starten?

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “VEREINBARUNG über BESTAND und NUTZUNG der ENERGIEERZEUGUNGSANLAGE” und senden an buergerenergie@familyofpower.at

Wie erfolgt die Aufteilung der in der BEG vorhandenen Energie?

Für Zwecke der energierechtlichen und zuweisungs- sowie rechnungstechnischen Behandlung der Energiebezüge im Zusammenhang mit den Energieerzeugungsanlagen der BEG ist gegenüber den Netzbetreibern die rechnerische Zuordnung eines dynamischen Anteiles der erzeugten
Energie an die jeweiligen Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen vereinbart.

Bin ich als BEG Teilnehmer:in auch Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER?

Ja! Jede:r BEG-Teilnehmer:in wird Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER. (gemäß § 16b Abs. 2 ElWOG)
PRIVATPERSONEN bezahlen einmalig € 24,- (€ 12 für einen PRIVATE-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)
UNTERNEHMER bezahlen einmalig € 132,- (€ 120 für einen BUSINESS-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)
Mit Austritt aus der FAMILY OF POWER wird die Mitgliedschaft beendet und damit der Anspruch auf Rückzahlung des Geschäftsguthabens bzw. Geschäftsanteils begründet: Bei PRIVATPERSONEN € 12,-., bei UNTERNEHMEN € 120,-.
Es gibt keine laufende Mitgliedsgebühren.
Es gibt keine laufende Zählpunktgebühren.

Wie sieht meine Haftung / mein Risiko aus?

Jede:r BEG-Teilnehmer:in haftet als Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER nur mit dem einfachen Wert seines/r Geschäftsanteils/e.

Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?

Nein! - Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert bestehen.
In Zeiten zu denen die BEG keinen Strom bezieht/liefert, liefere/beziehe ich wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.

Smart Meter schon vorhanden?

Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat und ein Smart-Meter bereits installiert ist, dann werden mit dem Folgetag die Messwerte an die BEG übertragen. Ist noch kein Smart-Meter vorhanden, folgt der Einbau Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte.

Wann erhalte ich meine Gutschrift/Rechnung?

Die Gutschriften / Rechnungen werden zwischen dem 21. und 30. Kalendertag des Folgemonats automatisch per E-Mail zugesendet.

Wie bezahle ich die Rechnung für den von mir von der BEG bezogenen Strom?

Die Bezahlung ihres BEG-Strombezuges erfolgt mautomatisch 1 bis 5 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung durch Einzug der BEG mit dem von mir erteilten SEPA-Lastschriftmandat.

Wie erhalte ich die Gutschrift für den von mir an die BEG gelieferten Strom?

Die Überweisung meiner BEG-Energielieferungen erfolgt automatisch 6 bis 10 Kalendertage nach Erhalt der Gutschrift auf das von mir angegebene Konto.

Wie erfolgt die Kündigung meiner Teilnahme mit meinem/n Bezugszählpunkt/en an der BEG?

Jede:r Teilnehmer;in mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten zu kündigen.

Wie erfolgt die Kündigung meiner Teilnahme mit meinem Einspeisezählpunkt an der BEG ?

Jede:r Teilnehmer;in mit einem Einspeise- Zählpunkten kann nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.