Neues Staatbürgerschaftsrecht
Kinder können auch dann österreichische Staatsbürger werden, wenn nur ein Elternteil Österreicher/in ist
Seit 01.08.2013 ist ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Dessen wichtigste Änderung sieht vor, dass Kinder von unverheirateten Eltern, die ab dem 01.08.2013 geboren sind, auch dann österreichische Staatsbürger/innen sind, wenn nur ein Elternteil, also Vater oder Mutter Österreicher/in ist. Die bisher geltende Regelung wonach nur Kinder verheirateter Eltern von denen ein Elternteil Österreicher war, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist damit außer Kraft getreten
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden. Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft finden Sie hier.
Einen Staatsbürgerschaftsnachweis kann man in jedem Standesamt in Österreich beantragen, sofern die Daten der Person vollständig im ZPR/ZSR nacherfasst sind.
Bei der Antragstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Falls Sie eine Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises aufgrund Verleihung benötigen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Geburtsurkunde
• Amtlicher Lichtbildausweis
Falls eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft vorhanden ist:
Falls die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft bereits aufgelöst wurde:
- Sterbeurkunde, Rechtskräftiger Beschluss der Scheidung bzw. Scheidungsurteil
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
Weitere Dokumente können sein
- Nachweis akademischer Grade
Rechtskräftiger Verleihungsbescheid
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme.
Wenn die notwendigen Unterlagen komplett sind, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt.
Kosten
€ 50,60 für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises (Stand 2023)
Für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gebührenfrei.
Hinweis
Personen die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde!