Ihr Weg zu einer gemeinnützigen Wohnung
Gerne können Sie einen Antrag für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung stellen. Nachstehend führen wir die Voraussetzungen an, die für die Antragstellung wesentlich sind.
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ersuchen wir Sie, Ihre Anträge vollständig ausgefüllt inklusive aller notwendigen Unterlagen bei uns einzureichen!
Grundvoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien der Stadt Hallein sowie nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz.
- Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Österreichische/r StaatsbürgerIn oder diesen Gleichgestellte/r
- Dreijähriger Hauptwohnsitz in Hallein (Oder mindestens 10 Jahre in Hallein hauptwohnhaft und nicht länger als 10 Jahre aus Hallein abgemeldet)
- Dem Hauptwohnsitz gleichgestellt sind Personen die in der Stadt Hallein zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest 5 Jahre durchgehend beschäftigt sind
- Keine Überschreitung der in den Richtlinien vorgeschriebenen höchstzulässigen Einkommens
- Vorliegen eines dringenden Wohnbedarfes
Dokumente zur Antragstellung
- Aktueller Einkommensnachweis aller mitziehenden Personen (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen, Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, Wohnbeihilfe, AMS-Bescheide etc.)
- Mietvorschreibung über die aktuelle Miete (Kontoauszug bei privater Miete, Erlagschein etc.)
- Aktueller Mietvertrag
- Bei Bedarf:
- Scheidungsurteil bzw. Scheidungseinreichung (nur bei Ansuchen wegen Scheidung)
- Behindertenausweis bzw. ärztliche Gutachten bei Pflegebedürftigkeit
- Fachärztliche Atteste oder Gutachten der aktuellen Wohnverhältnisse
- Nachweis über geleistete bzw. erhaltene Unterhalts-/Alimentationszahlungen
Bitte vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen und Dokumente aller Mitziehenden (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, AMS-Bescheide etc.) beizulegen! Ihren vollständigen Antrag (samt geforderter Beilagen) nehmen wir gerne persönlich, per E-Mail (wohnen@hallein.gv.at) oder per Post entgegen.
Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung
Wohnungsgrößen
Wünsche zur Wohnungsgröße sind nicht möglich. Die Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl und dem Familienstand.
Wartezeit auf Wohnungsangebot
Bis zu einem Wohnungsangebot wird es bedauerlicherweise immer eine Wartezeit geben, denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist weitaus geringer als die Zahl der vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten.
Wohnungsangebot und Ablehnung einer Wohnung
Die Stadtgemeinde Hallein bietet vorgemerkten Personen drei Wohnungen zur Besichtigung an, wobei das Wohnungsangebot nur im Rahmen verfügbarer Wohnungen und der individuelleren Anspruchsberechtigung erfolgt. Bei unbegründeter Ablehnung der Wohnung wird das Ansuchen gelöscht und Sie können erst nach Ablauf eines Jahres einen neuen Antrag einbringen.
Jährliche Aktualisierung des Ansuchens
Wenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekanntgeben und zudem Ihr Ansuchen jährlich aktualisieren. Davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab!
Formular
Wohnungsansuchen_Digital.pdf (0.42 MB)
Wohnungsvergaberichtlinien_Stadtgemeinde_Hallein.pdf (0.26 MB)
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen
SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
Wohnbaugenossenschaften