Wohnungsvergabe

Symbolbild Wohnungsvergabe

Ihr Weg zu einer gemeinnützigen Wohnung

Hier erhalten Sie alle Informationen, wie Sie eine förderbare Wohnung beantragen können und ob sie dafür anspruchsberechtigt sind. Nachstehend führen wir die Voraussetzungen an, die für die Antragstellung wesentlich sind.

NEU: Das digitale Wohnungsamt

Über das neue Online-Portal ist es möglich, Anträge auf eine förderbare Mietwohnung jederzeit und ortsunabhängig digital einzureichen. Zusätzlicher Vorteil: Um die Nutzung des Systems zu fördern, vergeben wir für digital eingereichte Anträge zwei Bonuspunkte. Hier können Sie Ihren Antrag stellen.


Grundvoraussetzungen 

Die Grundvoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien der Stadt Hallein sowie nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz.

  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) 
  • Österreichische/r Staatsbürger/in oder diesen Gleichgestellte/r (Nachweis des Aufenthaltstitel/Daueraufenthaltsgenehmigung)
  • Dreijähriger Hauptwohnsitz in Hallein (Oder mindestens 10 Jahre in Hallein hauptwohnhaft und nicht länger als 10 Jahre aus Hallein abgemeldet) 
  • Dem Hauptwohnsitz gleichgestellt sind Personen die in der Stadt Hallein zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest 5 Jahre durchgehend beschäftigt sind  
  • Keine Überschreitung der in den Richtlinien vorgeschriebenen höchstzulässigen Einkommens
  • Vorliegen eines dringenden Wohnbedarfes

Notwendige Dokumente für die Antragstellung

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Wohnungswerbers und aller Personen die in der Wohnung wohnen sollen 
  • Aktueller Einkommensnachweis aller mitziehenden Personen (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen bzw. bei Unselbstständigen die Arbeitnehmerveranlagung, Lohnzettel der letzten drei Monate, Pension, ggf. Wohnbeihilfe, Mindestsicherung sowie AMS-Bescheide etc.) 
  • Mietvorschreibung über die aktuelle Miete (im Regelfall Kontoauszug bei privater Miete) 
  • Mietvertrag der aktuell bewohnten Wohnung
  • Bei Bedarf:
    • Scheidungsurteil bzw. Scheidungseinreichung (nur bei Ansuchen wegen Scheidung) 
    • Behindertenausweis bzw. ärztliche Gutachten bei Pflegebedürftigkeit 
    • Fachärztliche Atteste oder Gutachten hinsichtlich der aktuellen Wohnverhältnisse   
    • Nachweis über geleistete bzw. erhaltene Unterhalts-/Alimentationszahlungen

Bitte vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen und Dokumente aller Mitziehenden (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, AMS-Bescheide etc.) beizulegen! Ihren vollständigen Antrag (samt geforderter Beilagen) nehmen wir gerne persönlich, per E-Mail (wohnen@hallein.gv.at) oder per Post entgegen.

Digitaler Antrag


Analoger Antrag

Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung

Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen

Interner Bereich für gemeinnützige Wohnbauträger

Hier können gemeinnützige Wohnbauträger verfügbare Wohnungen freimelden. Für die Zugangsdaten kontaktieren Sie den Leiter des Wohnungsamtes Michael Jevsinek.