Stadtkernfonds - FAQs



Welche allgemeinen Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung aus dem Stadtkernfonds zu erhalten?

Um eine Förderung aus dem Halleiner Stadtkernfonds zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

-       Sitz bzw. Betriebsstätte im Stadtkern von Hallein

-       mindestens 4 Tage in Summe mit mindestens 26 Stunden wöchentlich geöffnet

-       Berechtigung zur Ausübung

-       Arbeitsplatzbezogene Abgaben an die Stadt Hallein müssen ordnungsgemäß entrichtet werden

-       Kleinst- oder Kleinunternehmen (bis zu 49 tätige Personen und bis EUR 10 Mio. jährlicher Umsatz und Betriebsfläche im Stadtkern ist nicht größer als 200 m2)

Welche Arten von Förderungen gibt es bzw. was wird gefördert?

Die Stadt Hallein fördert zum einen die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen einschließlich Lehrstellen im Halleiner Stadtkern. 

 

Weiteres fördert die Stadt Hallein bei Betriebsansiedlungen, entgeltlichen Betriebsübernahmen und Neugründen die Ausgaben für die Nettomiete. 

Zusätzlich zur Förderung der Nettomiete können folgende Zusatzförderungen beantragt werden:

-       Förderung durch Information in den Medien der Stadt Hallein

-       Förderung durch Beratungsservice (kommunales Behördenservice für Betriebe)

-       Förderung durch Bereitstellung von Parkberechtigungskarten

 

Hinweis: Die drei „Zusatzförderungen“ setzen eine Bewilligung der Nettomietförderung voraus. Ohne eine solche Bewilligung besteht kein Anspruch auf eine der Zusatzförderungen!

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für die Überprüfung Ihres Ansuchens benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Arbeitsplatzförderung

-       GISA Auszug oder entsprechender Nachweis

-       Auflistung der Arbeitnehmer/innen im Förderzeitraum (Name, SV-Nummer, Beginn, Ende, Lohnsumme, Beschäftigungsausmaß)

-       Nachweis der bisher bestehenden und der zusätzlichen bei der Sozialversicherung angemeldeten Arbeitsplätze zum 31.12. des Vorjahres und des Vorvorjahres

-       Kommunalsteuererklärung

 

Förderung der Nettomiete:

-       GISA Auszug oder entsprechender Nachweis

-       Nachweis über Nettomiete (z.B. Mietvertrag)

-       Entsprechender Nachweis im Fall einer entgeltlichen Betriebsübernahme

Muss mein Gewerbe bereits angemeldet sein, damit ich um eine Förderung ansuchen kann?

Ein Antrag kann bereits im Vorfeld gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt jedoch erst, sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen – einschließlich des GISA-Auszugs – vollständig und korrekt eingereicht wurden.

Kann ich auch als Selbstständiger bzw. Einzelunternehmer:in um eine Arbeitsplatzförderung ansuchen?

Auch Selbstständige bzw. Einzelunternehmer:innen können eine Arbeitsplatzförderung in Anspruch nehmen, sofern ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wurde.

Wonach bemisst sich die Höhe der Nettomiete?

Die Förderung der Nettomiete beläuft sich auf 50 Prozent der monatlichen Nettomiete, wobei im Erdgeschoss folgende Höchstbeträge gelten:

-       im ersten Förderjahr bis zu EUR 350,00 pro Monat,

-       im zweiten Förderjahr bis zu EUR 250,00 pro Monat,

-       im dritten Förderjahr bis zu EUR 150,00 pro Monat.

 

Für Betriebsflächen in den Obergeschossen reduziert sich der jeweilige Höchstbetrag auf die Hälfte. 

Die maximale Förderdauer beträgt somit 36 Monate.

Für welche Parkplätze werden die Parkberechtigungskarten ausgestellt? 

-      Dauerparkkarte „Mitarbeiter:innen“ Montag – Samstag 06:00 -19:30 (Parkgarage), oder

-      Zeitwertkarte „Mitarbeiter:innen“ (Oberflächenparkplatz, 2.400 Stunden/Jahr), oder

-      im Einzelfall Dauerparkkarte Nacht (Montag bis Freitag 17:00 bis 08:00, Freitag 17:00 bis Montag 08:00) oder Dauerparkkarte Tag/Nacht (Parkgarage), dies jedoch nur dann, wenn mit einer der beiden „Mitarbeiter:innen“-Karten die Arbeitszeiten an den meisten Arbeitstagen nicht abgedeckt werden können (zB bestimmte Gastronomiebetriebe)

Wie gelange ich zu meiner Parkberechtigungskarte? 

Die Parkberechtigungskarte erhalten Sie gegen Vorlage der Förderzusage im Betriebsbüro der Halleiner Parkgaragen GmbH. Dort ist auch der Preis für die Parkkarte inklusive Kaution zu entrichten. Die Kosten für das Parkticket werden Ihnen anschließend auf das von Ihnen im angegebene Bankkonto rückerstattet.

Muss das Fahrzeug auf den oder die Antragsteller:in zugelassen sein? 

Nein, eine Beantragung der Parkberechtigungskarte ist auch für ein Fahrzeug möglich, das nicht auf den oder dieAntragsteller:in zugelassen ist.

Wie viel kostet ein reduziertes Inserat?

Auf das erste Inserat besteht für Förderwerber eine Reduktion des Preises um 50 Prozent. Die Preisliste finden Sie hier.

Beispiel: Die günstigste Variante eines Inserates (1/4 Seite) kostet 175 EUR.

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, wird das Ansuchen dem zuständigen Stadtmarketing- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss tagt einmal pro Vierteljahr. Sie werden möglichst zeitnahe über das Ergebnis der Entscheidung informiert.

Ist die Antragstellung nur online möglich? 

Um eine zügige Bearbeitung und schnellere Abwicklung zu gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag grundsätzlich über unser Online-Formular einzureichen. Dieses finden Sie hier auf der Website der Stadt Hallein.

Sollte eine Online-Einreichung nicht möglich sein, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein entsprechendes PDF-Formular zur Verfügung.


Wer kann um eine Arbeitsplatzförderung ansuchen?

Ein Antrag auf Gewährung einer Arbeitsplatzförderung kann auch in Fällen gestellt werden, in denen keine Betriebsansiedlung vorliegt. Förderfähig sind demnach auch bereits bestehende Betriebe, sofern durch die Maßnahme zumindest ein zusätzlicher Arbeitsplatz bzw. eine neue Lehrstelle geschaffen wird.