Strafregisterauszug (Strafregisterbescheinigung)

Es besteht die Möglichkeit, die Strafregisterbescheinigung bequem hier online zu beantragen. Voraussetzung dafür ist eine aktivierte ID Austria. Die Online-Beantragung ist für die Standard-Strafregisterbescheinigung möglich. Der Zugang erfolgt über ID Austria.

Persönliche Beantragung im Bürgerservice oder bei der Stadtpolizei

Wer über keine ID Austria verfügt oder die Strafregisterbescheinigung lieber persönlich beantragen möchte, kann dies zu den Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice im Rathaus oder bei der Stadtpolizei Hallein tun. Ein dafür gültiger Ausweis ist unbedingt mitzubringen. Bitte beachten Sie: Erweiterte Strafregisterbescheinigungen (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung) können ausschließlich persönlich und unter Vorlage der erforderlichen Beilage beantragt werden.

Parteienverkehr
Montag:    08:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag:    08:00 – 12:00 Uhr
Samstag, Sonntag:  geschlossen