Für Veranstalter:innen

Sie planen eine Veranstaltung in Hallein?

Hier erhalten Sie die wichtigsten Rechtsinformationen im Kurzüberblick.

Für nähere Auskünfte und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung gerne zur Verfügung! Eine Informationsbroschüre des Landes Salzburg zum Thema Veranstaltungsrecht erhalten Sie hier.


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Kultur | Förderungsansuchen



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Anzeige von VeranstaltungenFür Veranstalter:innen

Öffentliche Veranstaltungen von rein örtlicher Bedeutung sind gemäß § 12 Abs 2 VAG beim Bürgermeister der Stadtgemeinde Hallein als zuständige Veranstaltungsbehörde anzuzeigen.

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Bewilligung von VeranstaltungsstättenFür Veranstalter:innen

Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur in bewilligten Veranstaltungsstätten abgehalten werden.

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Öffentliche VeranstaltungenFür Veranstalter:innen

Öffentliche Veranstaltungen sind im Sinne des Veranstaltungsgesetzes allgemein zugänglich zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen.

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Private VeranstaltungenFür Veranstalter:innen

Rein private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und sämtliche Veranstaltungen die nur einem geschlossenen Besucherkreis zugänglich sind, unterliegen nicht den Bestimmungen des Veranstaltungsgesetzes und müssen daher weder angemeldet noch bewilligt werden.