Wildbild
In Hallein gibt es zahlreiche Möglichkeiten für gemeinsame Spaziergänge und Bewegung in der Natur. Außerdem gibt es zwei Hundespielwiesen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Alle Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen diesen innerhalb einer Woche bei der Hauptwohnsitzgemeinde melden. Für Hunde ab dem sechsten Lebensmonat wird außerdem eine Hundeabgabe eingehoben. Die Anmeldung kann persönlich oder online erfolgen. Die Tarife zur Hundeabgabe finden Sie hier bzw. die zugrundeliegende Hundesteuerverordnung hier.
In Hallein gilt grundsätzlich eine Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet außerhalb von Gebäuden oder ausreichend eingefriedeten Grundstücken. Auf öffentlichen Spielplätzen und in öffentlichen Parkanlagen gilt zusätzlich eine Maulkorbpflicht. All dies ist festgelegt in der Halleiner Leinenpflichtverordnung.
Rücksichtnahme gehört zu einer guten Nachbarschaft und zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung. Dazu zählt auch die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes, wie es in der ortspolizeilichen Verordnung zur Beseitigung von Hundekot geregelt ist. So bleiben Gehwege, Grünflächen und öffentliche Plätze sauber und für alle gut nutzbar.
Für die Hundehaltung gelten im Land Salzburg zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Das Salzburger Landessicherheitsgesetz regelt unter anderem die Meldepflicht für Hunde, die erforderliche Haftpflichtversicherung, die Sachkunde von Hundehalter:innen sowie Bestimmungen zu Leinen- und Maulkorbpflichten und den Umgang mit gefährlichen Hunden. Ziel dieser Regelungen ist ein sicheres und rücksichtsvolles Zusammenleben von Mensch und Tier.