Wohnungsvergabe

Symbolbild Wohnungsvergabe

Ihr Weg zu einer gemeinnützigen Wohnung

Gerne können Sie einen Antrag für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung stellen. Nachstehend führen wir die Voraussetzungen an, die für die Antragstellung wesentlich sind. 

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ersuchen wir Sie, Ihre Anträge vollständig ausgefüllt inklusive aller notwendigen Unterlagen bei uns einzureichen!

Grundvoraussetzungen 

Die Grundvoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien der Stadt Hallein sowie nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz.

  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) 
  • Österreichische/r Staatsbürger/in oder diesen Gleichgestellte/r (Nachweis des Aufenthaltstitel/Daueraufenthaltsgenehmigung)
  • Dreijähriger Hauptwohnsitz in Hallein (Oder mindestens 10 Jahre in Hallein hauptwohnhaft und nicht länger als 10 Jahre aus Hallein abgemeldet) 
  • Dem Hauptwohnsitz gleichgestellt sind Personen die in der Stadt Hallein zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest 5 Jahre durchgehend beschäftigt sind  
  • Keine Überschreitung der in den Richtlinien vorgeschriebenen höchstzulässigen Einkommens
  • Vorliegen eines dringenden Wohnbedarfes

Dokumente zur Antragstellung  

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Wohnungswerbers und aller Personen die in der Wohnung wohnen sollen 
  • Aktueller Einkommensnachweis aller mitziehenden Personen (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen, Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, Wohnbeihilfe, AMS-Bescheide etc.) 
  • Mietvorschreibung über die aktuelle Miete (Kontoauszug bei privater Miete, Erlagschein etc.) 
  • Mietvertrag der aktuell bewohnten Wohnung
  • Bei Bedarf:
    • Scheidungsurteil bzw. Scheidungseinreichung (nur bei Ansuchen wegen Scheidung) 
    • Behindertenausweis bzw. ärztliche Gutachten bei Pflegebedürftigkeit 
    • Fachärztliche Atteste oder Gutachten hinsichtlich der aktuellen Wohnverhältnisse   
    • Nachweis über geleistete bzw. erhaltene Unterhalts-/Alimentationszahlungen

Bitte vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen und Dokumente aller Mitziehenden (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, AMS-Bescheide etc.) beizulegen! Ihren vollständigen Antrag (samt geforderter Beilagen) nehmen wir gerne persönlich, per E-Mail (wohnen@hallein.gv.at) oder per Post entgegen.

Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung

Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen

Digitale Antragstellung