Zweitwohnung-Beschränkungsgebiet

Auf Grund der Novellierung des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 vom 01.01.2018 (seit 01.01.2019 betreffend Zweitwohnsitzregelungen in Kraft) ist die Ausweisung eines Zweitwohnung-Beschränkungsgebietes möglich. Eine solche Kennzeichnung kann erfolgen, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit geeigneten Wohnungen für Hauptwohnsitzzwecke oder zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die örtlichen Siedlungs-, Sozial- oder Wirtschaftsstrukturen erforderlich ist. Zur Deckung des Wohnraumbedarfes gemäß den Zielsetzungen im Räumlichen Entwicklungskonzept, war die Kennzeichnung eines Zweitwohnung-Beschränkungsgebietes in Umsetzung der Zielsetzung zur Bevölkerungsentwicklung erforderlich.

Insofern hat Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Hallein am 12.12.2019 die Kennzeichnung eines Zweitwohnung – Beschränkungsgebietes beschlossen. Die Ausweisung von Zweitwohnung-Beschränkungsgebieten erfolgt im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde durch Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan, wobei sich diese Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan gegenständlich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt.