Heiraten in Hallein


Eheschließung

Bevor zwei Menschen in den glücklichen Stand der Ehe eintreten können, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Wir haben nachstehend die wichtigsten Informationen für Standardfälle aufgelistet; diese können im Einzelfall abweichen, und insbesondere bei Eheschließungen mit einem ausländischen Partner sollten Sie sich rechtzeitig informieren. Die Ehegesetze sind in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich und die Besorgung der einzelnen Dokumente ist oftmals sehr zeitaufwändig.  

Trauungssaal im Rathaus

  • Im Standesamt Hallein finden die Hochzeiten im historischen Trauungssaal (Festsaal) im Rathaus am Schöndorferplatz 14 statt.
  •  Als Trauungstermin kann grundsätzlich Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinbart werden.
  • Zusätzlich bietet das Standesamt Hallein auch am Samstagvormittag die Möglichkeit zur standesamtlichen Trauung an.
Trauungssaal

Trauungssaal im Rathaus, 2. Obergeschoss

Trauungssaal im Kolpinghaus

  • Als Alternative zum historischen Trauungssaal steht nun auch der barrierefrei erreichbare Marmorsaal im Kolpinghaus Hallein als Trauungsörtlichkeit zur Verfügung.
  • Trauungstermine können grundsätzlich Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr vereinbart werden.
  • Zusätzlich bietet das Standesamt Hallein auch am Samstagvormittag die Möglichkeit zur standesamtlichen Trauung an.
TrauungssaalKolpinghaus

Trauungssaal im Kolpinghaus, 1. Obergeschoss


Anmeldung

Die Anmeldung ("Aufgebot") für eine Eheschließung kann  frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trauungstermin erfolgen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden!

Ermittlung der Ehefähigkeit

Am Anfang steht die sog. Ermittlung der Ehefähigkeit, im allgemeinen Sprachgebrauch als "Aufgebot" bezeichnet. Dieses Verfahren ist zwingend vom Wohnsitz-Standesamt eines der beiden Verlobten durchzuführen; die Eheschließung selbst kann dann auch an jedem anderen Standesamt erfolgen.

Erforderliche Dokumente

Nachstehend eine Auflistung der dafür notwendigen Originaldokumente (ist nur eine allgemeine Information; kann im Einzelfall bzw bei ausländischen Verlobten variieren):

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Bei im Ausland Geborenen: Auszug aus dem Geburtsregister bzw internationale Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw bei Ausländern Reisepass
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Wohnsitzbestätigung (nur wenn kein Wohnsitz in Österreich)
  • Gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • Bei Vorehen: Heiratsurkunde(n) und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, usw.)
  • Bei ausländischen Verlobten: Ehefähigkeitszeugnis, gegebenenfalls Familienstandsbestätigung, etc. (nicht älter als 6 Monate)

Ausländische Dokumente müssen in internationaler Ausfertigung ausgestellt bzw übersetzt sein und erforderlichenfalls eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille aufweisen!

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.help.gv.at-Heirat.

Ehefähigkeitszeugnis (für Eheschließung im Ausland)

Wenn ein(e) Österreicher(in) im Ausland heiraten möchte, verlangt das ausländische Standesamt ein sog "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses Dokument ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht keine Hindernisse für eine Eheschließung im Ausland entgegenstehen.

Der Antrag zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim zuständigen Wohnsitz-Standesamt in Österreich zu stellen und ist im Regelfall von beiden Verlobten zu unterschreiben. Grundsätzlich sind dabei dieselben Dokumente (auch vom ausländischen Verlobten) vorzulegen, wie bei einer Eheschließung in Österreich. Ob das ausländische Standesamt noch zusätzliche Unterlagen benötigt, erfahren Sie am besten bei der dortigen Behörde bzw. eventuell auch bei der betreffenden Österreichischen Botschaft.

Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten.

Wichtiger Tipp:

Bitte achten Sie nach der Eheschließung im Ausland unbedingt darauf, dass Sie eine auch in Österreich gültige Heiratsurkunde erhalten (dh gegebenenfalls mit Apostille, Beglaubigung versehen!)