Geburt

Geburt und Vaterschaftsanerkennung

Jede Geburt ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche jenem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich diese erfolgt ist.

Beurkundung

Folgende Originaldokumente werden zur Beurkundung benötigt (ausländische Urkunden gegebenenfalls mit entsprechender Beglaubigung bzw. Apostille):

Eheliche Kinder

Uneheliche Kinder

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Reisepass)
  • Gegebenenfalls der Nachweis über akademische Titel
  • Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Wohnsitz im Ausland ist

Anerkennung der Vaterschaft

Bei unehelichen Kindern ist für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde die sog "Anerkennung der Vaterschaft" erforderlich. Musste man dieses Verfahren früher beim Jugendamt, Gericht oder Notar durchführen, ist dies nun auch beim Standesamt möglich. Dies bedeutet für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung und eine sehr schnelle Abwicklung.

Das Standesamt Hallein bereitet im Zuge einer unehelichen Geburtsbeurkundung bei Vorhandensein der benötigten Dokumente gleichzeitig auch die entsprechende Niederschrift vor.

Nur 1-2 Tage nach Eingang der Geburtsanzeige kann der Vater dann am Standesamt und vor dem Standesbeamten die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wird in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen und kann diese übernehmen.
Wichtig: Die erstmalige Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei!

Digitaler Babypoint

Der Digitale Babypoint hilft Ihnen, Aufgaben rund um Schwangerschaft und Geburt mit einer personalisierten Checkliste zu organisieren. Nach einer initialen Anmeldung können Sie auch das Service "Erstausstellung Urkunden" nutzen, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial zu beantragen. Zum Service.


Storchenparty

Jeden letzten Mittwoch im Monat findet um 17:00 Uhr im Seminarraum der Landesklinik Hallein ein Informationsabend unter dem Motto „Storchenparty“ statt.

Mehr Infos dazu findet ihr hier.