Aufgabenbereiche und Maßnahmen

Das e5 Programm umfasst folgende Handlungsfelder:

  1. Entwicklungsplanung, Raumordnung: Maßnahmen, die die Gemeinde durch ihre Zuständigkeit für Leitbild, Planung, Raumordnung und Baubewilligungen umsetzen kann.

  2. Kommunale Gebäude, Anlagen: Maßnahmen, die die Gemeinde bei ihren eigenen Einrichtungen und Betrieben (Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindergärten, Wasserwerke, Bauhof,...) setzen kann.

  3. Versorgung, Entsorgung: Maßnahmen, die die Gemeinde in den Bereichen Energieversorgung (Nahwärmenetze, Trinkwasserkraftwerke, Ökostrom...) Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung treffen kann.

  4. Mobilität: Maßnahmen, die die Gemeinde innerhalb ihres Wirkungsbereiches in den Bereichen Motorisierter Verkehr, Fußgänger- und Radfahrverkehr, Öffentlicher Verkehr sowie in der verwaltungsinternen Mobilität ergreifen kann.

  5. Interne Organisation: Maßnahmen, die eine effiziente und kontinuierliche energiepolitische Arbeit in der Gemeindeverwaltung sicherstellen (Energiebeauftragte, Gründung und Pflege eines Energieteams, ressortübergreifende Kooperationen, regelmäßige Erfolgskontrolle, Weiterbildung der Mitarbeiter/innen, ...)

  6. Kommunikation, Kooperation: Maßnahmen, die die Gemeinde mit Partner wie z.B.: Betrieben, Schulen, Bauträgern und Vereinen zur Umsetzung bringt.